Essen. . Paragraf 52a im Urheberrechtsgesetz regelt das kostenlose Zitieren und Digitalisieren aus urheberrechtlich geschützten Werken für Hochschulen. Ende 2012 läuft die Regelung aus, die Universitäten sind in Sorge. Bei einer Nicht-Verlängerung der Regel wären die Auswirkungen für Lehrende und Studenten erheblich.

Lernen und lehren ohne Internet-Austausch oder Kopierer? Für das heutige Leben an der Universität unvorstellbar, dem Paragrafen 52a im Urheberrechtsgesetz sei Dank. Er regelt bundesweit seit 2003 das kostenlose Zitieren und Digitalisieren aus urheberrechtlich geschützten Werken für Hochschulen. Ende des Jahres läuft diese Regelung nun aus, die Universitäten und Fachhochschulen sind in Sorge.

Sollte der Paragraf nicht verlängert werden, wären die Auswirkungen für Lehrende und Studenten erheblich. „Dann dürfen wir nicht mehr aus den Büchern kopieren“, erklärt Albert Bilo, Direktor der Essener Universitätsbibliothek. Die neuen Kopiergeräte speichern Inhalte digital. Auch die Online-Netzwerke an den Unis verlören an Nutzen, schließlich könnten Lehrende den Studenten dort keine Text-Auszüge mehr zur Verfügung stellen.

Bundesregierug hat noch keine Entscheidung getroffen

„Ich möchte nicht dramatisieren, doch es ist klar, dass wir eine Lösung benötigen“, erklärt Bilo. „Unser Grundsatz ist, dass Bildung kostenfrei sein soll, die Literaturverlage wollen die Lehre hingegen ,verwirtschaftlichen’“, stellt Bilo den Konflikt dar. Es beunruhige, dass das Justizministerium und die Bundesregierung noch keine Entscheidung getroffen hätten.

Denn so bleibt die Option, dass die Verleger mit ihrer Forderung nach einer Abgabe für die geschützten Bücher durchkommen. „Das würde für die Universität und die Studenten jedoch enorme Kosten verursachen“, sagt Bilo. Einzige Alternativen: Die Studenten kaufen sich die benötigten Bücher oder müssen sie in den Bibliotheken an Lesepulten durcharbeiten.

„Es wird was kommen“

Im Bundesjustizministerium versucht man die Hochschulen zu beruhigen. Man müsse sich „keine Sorgen machen“, erklärt ein Sprecher. Man befinde sich in Verhandlungen und werde rechtzeitig eine Lösung finden.

„Einen genauen Zeitrahmen können wir jedoch noch nicht nennen“, gab man auf NRZ-Anfrage bekannt. Die Verlängerung des Paragrafen könne bis Ende November im Bundestag eingebracht und dort entschieden werden. „Es wird was kommen“, so der Sprecher.