Eine 15-Euro-Knolle fürs vermeintlich falsch geparkte Auto? „Das wollen wir doch erst mal sehen“, sagt da mancher und schon nimmt der Briefwechsel mit dem Ordnungsamt seinen Lauf: „Sehr geehrte Damen und Herren, mit ihrer Verwarnung bin ich nicht einverstanden, weil...“ Was darauf folgt, ist derzeit noch eine individuelle Antwort aus dem Amt – wie auch bei anderen Vergehen, die eine Ahndung mit einem Bußgeld bis 35 Euro zulassen. Das können Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts bis zu 20 Kilometer pro Stunde sein, kleinere Unregelmäßigkeiten bei der Hundehaltung und das unerlaubte Beseitigen von Abfällen. Doch mit solchen persönlichen Antworten soll nun bald Schluss sein.
Zu teuer, zu hoher Personalaufwand, klagt das zuständige Dezernat von Christian Kromberg. Notwendig sei so etwas nicht, ein individuelles Antwortschreiben sei eine freundlich gemeinte Dienstleistung. „Wir wollen freiwillige Standards und Dienstleisterqualität in der Verkehrsüberwachung und der Bußgeldstelle abbauen“, sagt der Dezernent. Andere Städte würden so etwas schon lange nicht mehr anbieten; Essen sei da fast ein Exot. Schaue man auf die Vielzahl von Ordnungswidrigkeiten, denen geringfügige Rechtsvergehen zu Grunde liegen, stehe der Aufwand in keinem Verhältnis zur Höhe der festgesetzten Geldbuße.
Zeitraubende Diskussionen
Wenn der Rat der Stadt im November zustimmt, gibt es künftig als Antwort nur noch ein simples Standardschreiben mit Verweis auf die rechtlichen Verfahrensabläufe - das macht immerhin zwei gesparte Stellen in der Stadtverwaltung. Da das Sparpaket der Stadt vorsieht, die Personalkosten ab 2015 jährlich um 31,75 Millionen Euro abzusenken, zählt jede Stelle weniger.
Die Stadt hat zudem das Gefühl, dass mancher Bürger die Chance auf persönliche Ansprache ausnutzt. Das Verwarngeldangebot sei für Beschuldigte ein Anlass, die Stadt vom Einleiten eines formalen, kostenintensiveren Bußgeldverfahrens zunächst abzubringen und in eine zeitraubende und arbeitsintensive Sachdiskussion zu verwickeln, argumentiert die Stadt. Schreiben, Gespräche, Dienstaufsichtsbeschwerden, womöglich sogar das Beschäftigen politischer Gremien - all das dauert und stehe dem Sinn des Verwarngeldverfahrens entgegen. Denn dem Gesetzgeber gehe es eigentlich um eine schnelle Erledigung des Falles.