Der Sicherheitszaun um den Buchenwald im Kamptal in Schönebeck wird vorerst nicht gebaut. Das bestätigte der städtische Grün und Gruga-Betrieb der WAZ. Ein aktuelles Grundsatzurteil des Bundesgerichtshof, auf das ein WAZ-Leser die Stadt hingewiesen hatte, stellt die Notwendigkeit der 90 000-Euro-Investition stark in Frage. Der BGH hatte in einem Urteil die Eigenverantwortung der Waldbesucher im Unglücksfall betont und eine uneingeschränkte Haftung der Waldbesitzer verneint.

„Dem Waldbesitzer, der das Betreten des Waldes dulden muss, sollen dadurch keine besonderen Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten erwachsen. Er haftet deshalb nicht für waldtypische Gefahren“, heißt es. Die Gefahr eines Astabbruchs sei grundsätzlich „eine waldtypische Gefahr“ (Az. VI ZR 311/11). Damit kassierte der BGH ein bundesweit beachtetes Urteil des Saarbrücker Oberlandesgerichtes wieder ein, das einer Spaziergängerin, die im Wald unvermittelt von einem Eichenast getroffen und schwer verletzt worden war, Schmerzensgeld zugesprochen hatte. Um ein Haar hätte dieses Urteil bis hinein ins wunderschöne Schönebecker Kamptal fatal gewirkt.

Denn die Stadt fühlte sich nun verpflichtet, einen rund 540 Meter langen, mindestens zwei Meter hohen, stabilen Schutzzaun für das kleine Buchenwäldchen zu bauen. Es ging darum, Mountainbiker und Spaziergänger, deren Sicherheit die Stadt meinte unter allen Umständen garantieren zu müssen, am Betreten des Waldstücks zu hindern, und zwar durch einen Zaun.

Und jetzt? „Wir haben erst einmal alle Ausschreibungen und Aufträge gestoppt, es wird im Buchenwäldchen kein Zaun gezogen, bevor wir die neue rechtliche Lage nicht intensiv geprüft haben“, erklärte Umweltdezernentin Simone Raskob. Der „Stopp“ gelte im übrigen auch für den geplanten Kauf landwirtschaftlicher Grundstücke am Zaunrand, ohne die der Bau nicht hätte erfolgen können. Das allein hätte rund 60 000 Euro ausgemacht. Geld, das nun für sinnvollere Grün-Projekte eingesetzt werden kann.

Wann die neue Beurteilung waldtypischer Gefahren des Rechtsamtes vorliegen wird, dazu gab es im Rathaus erst mal nur Schulterzucken: Die Stadt wartet auf die schriftliche Urteilsbegründung, und wann das BGH diese liefere, sei unklar, hieß es. Ob die Stadt auf den Zaunbau tatsächlich verzichten kann, steht somit noch nicht endgültig fest, „aber danach sieht es doch sehr aus“, meint jedenfalls der Schönebecker CDU-Ortsverbandsvorsitzende Klaus Diekmann. „Ehrlich, das Urteil hat mich vom Stuhl gehauen. Aber wenn es so ist, werde ich auch ganz klar sagen, dass wir keinen Zaun bauen.“