Wer lesen kann, ist klar im Vorteil, sagt der Volksmund, und das kann man auf der Internetseite des Verwaltungsgerichts Köln seit dem 25. April: Danach ist das dort angezettelte „Bürgerbegehren gegen die Schließung des Bürgerbüros in Opladen unzulässig“, weil es die innere Organisation der Gemeindeverwaltung (und ihres Chefs, des Oberbürgermeisters) berührt.

Bei allem Verständnis für ausgezehrte Verwaltungen und verzögerte Kenntnisnahme durch das lange Warten auf schriftliche Urteilsbegründungen: Könnte man vor allem mit Blick auf kommunale Zusammenschlüsse wie den Städtetag nicht erwarten, dass ein solches Urteil eher in den städtischen Alltag eingespeist wird? Noch am 5. Oktober bekam die Essener Initiative schriftlich, dass mit dem Bürgerbegehren alles in Ordnung sei, eine Woche später heißt es nun: Kommando zurück.

Kein Wunder, dass so Verschwörungstheorien entstehen und der Eindruck, man habe im Rathaus händeringend nach einem Ausweg aus dem Dilemma gefunden, von Köbele und Co. womöglich vorgeführt zu werden.

Ob sich das Kölner Urteil auf Essens Bibliotheken und überhaupt das ganze Job-Sparpaket übertragen lässt, mögen Juristen bewerten. Wenn diese zu einem solchen Schluss kommen, würde sich dem OB, der sich ja bekanntlich nicht zuletzt als „Dienststellenleiter“ versteht, ein weites Betätigungsfeld zum Sparen öffnen – ohne dass die Bürger auch nur ansatzweise die Möglichkeit hätten einzugreifen. Ob das so gewollt war? (Wolfgang Kintscher)