Für Irritationen und Unmut sorgte bei vielen Lesern die Nachricht, dass Grün und Gruga gut 110 000 Euro aufbringen müsse, um den Buchenbestand im Schönebecker Kamptal zu schützen. Wie wir gestern berichteten, plant der städtische Betrieb einen Zaun, um Wanderer, spielende Kinder und Dirtbiker, die durch den Wald radeln, fernzuhalten. Dabei gehe es nicht allein um die Sicherung des Naturschutzgebietes, sagt Grün und Gruga. Vielmehr hafte die Stadt selbst dann für die Folgen eines Unfalls, wenn sich das Opfer illegal im Wald aufhalte; etwa wenn einem Radler ein Ast auf den Kopf falle.
„Das ist doch ein Wahnsinn – und ein völlig unnötiger dazu“, widerspricht Leser Thomas Striewisch, der nahe des Kamptals wohnt. Vergangene Woche habe der Bundesgerichtshof (BGH) „in einem konkreten Fall die Sicherungspflicht des Waldbesitzers verneint“ (2.10.12 Az. VI ZR 311/11). Begründung: „Dem Waldbesitzer, der das Betreten des Waldes dulden muss, sollen dadurch keine besonderen Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten erwachsen. Er haftet deshalb nicht für waldtypische Gefahren.“ Eine solche Gefahr, mit der ein Waldbesucher rechnen müsse, sei ein Astbruch. Sogar wenn ein Baumkontrolleur diesen vorhersehen könne, müsse der Waldbesitzer nicht dafür einstehen.
Der BGH hob damit das Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken (9.11.11 Az. 1 U 177/10 - 46) auf, mit dem die Stadt Essen argumentiert. „Nun sollte man prüfen, ob der Zaun nötig ist. Das Geld kann sinnvoller ausgegeben werden“, folgert Striewisch. Er wundere sich, dass die von Grün und Gruga beauftragte Gutachterin das BGH-Urteil vom 2. Oktober offenbar nicht kenne. Die mit dem Thema befassten Grün-und-Gruga-Mitarbeiter waren am Freitag nicht erreichbar. Eine Sprecherin erklärte nur, man wisse von dem Urteil und prüfe mögliche Konsequenzen.
Geht es nach Thomas Striewisch, würden alle Sicherungsmaßnahmen abgeblasen; die vorhandenen Verbotsschilder reichten aus. „Ich gehe dreimal wöchentlich in der Nähe des Waldes spazieren – die letzten Biker habe ich vor anderthalb Jahren gesehen. Fünf Jungs, die nach einer Ermahnung durch den Förster sofort abzogen.“ So groß sei das Biker-Aufkommen hier wohl nicht. Am Ruhmbach nahe Mülheim habe er dagegen riesige Rampen von Bikern gesehen. „Doch da sagte mir ein Förster, das schade den Bäumen schon nicht.“