Essen. . Laut Vergabeordnung durfte Architekt Wolfgang Scheibenpflug mitmachen, obwohl er Sport- und Bäderbetriebe zuvor beraten hatte. Bomheuer: „Alles war völlig transparent“.

Der vermeintliche Missetäter war die Ruhe selbst: Dass ein Architektenbüro erst den Auslober berät und danach selber einen Wettbewerbsentwurf einreicht – „das ist doch normales Prozedere bei jedem VOF-Verfahren“, wunderte sich Wolfgang Scheibenpflug im Gespräch mit der NRZ. Und mochte nur den Kopf schütteln über den Vorwurf, er habe beim Architektenwettbewerb zum Hallenbad am Thurmfeld dank Insiderkenntnissen womöglich einen Vorteil gehabt.

Axel Wiesener vom Arbeitskreis „Essen 2030“ hatte das Vorgehen beanstandet – und dafür gesorgt, dass am Montag eine eilends herbeigetrommelte Runde mit juristischer Expertise den Sachverhalt unter die Lupe nahm. Ergebnis war, dass die VOF, also die „Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen“ sehr wohl solche Doppelauftritte möglich macht: „Haben Bewerber oder Bieter vor Einleitung des Vergabeverfahrens Auftraggeber beraten oder sonst unterstützt, haben die Auftraggeber sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch die Teilnahme dieser Bewerber oder Bieter nicht verfälscht wird.“ – So heißt es in Paragraph 4 Absatz 5 der Vergabeordnung. Scheibenpflug habe folglich seine Erkenntnisse an die anderen Teilnehmer weitergereicht.

Raus nach dem ersten Bad-Rundgang

Dass die Kombination aus Beratung und Wettbewerbsteilnahme bei VOF-Verfahren ein übliches Unterfangen ist, war dem Vernehmen nach selbst in der Planungsverwaltung nicht durchgehend bekannt. So hatte es von dort sogar schriftliche Hinweise an die Sport- und Bäderbetriebe gegeben, man müsse den Gelsenkirchener Architekten Scheibenpflug und sein „Planteam Ruhr“ wegen geleisteter Vorarbeiten aus dem Kreis der Teilnehmer heraushalten.

Die Sport- und Bäderbetriebe hielten sich nicht daran, betrachteten vielmehr den auf Bäderbau spezialisierten Architekten genauso wie den späteren Favoriten GSF aus Hamm als gesetzt und ergänzten den Wettbewerb um weitere Büros.

Mitarbeit war durchgehend bekannt

Ohnehin, so Wolfgang Scheibenpflug, hätten sich seine per Aufwandsentschädigung abgegoltenen Vorarbeiten auf die Ermittlung eines erforderlichen Raumkonzeptes und die grob geschätzten Kosten beschränkt, später sei es noch mal um die städtebauliche Frage des besten Standortes auf dem Thurmfeld-Gelände gegangen. „Wir haben nicht mal einen Entwurf geliefert.“ Die Erkenntnisse hieraus seien – versehen übrigens mit seinem Klarnamen – allen teilnehmenden Architekturbüros zugegangen. Diese hätten auch der Ausschreibung entnehmen können, dass Scheibenpflug mit im Rennen war. An Transparenz, so schlussfolgert Sportdezernent Andreas Bomheuer, habe es also keineswegs gemangelt.

Der eigentliche Wettbewerb lief streng anonymisiert, mit der Vergabe so genannter „Tarnzahlen“, die erst nach der Jury-Entscheidung offen den teilnehmenden Büros zugeordnet wurden. Es ist dies nach Ansicht Scheibenpflugs der vielleicht beste Beweis, dass da alles mit rechten Dingen zugegangen ist: „Ich konnte mein vermeintliches Insiderwissen ja gar nicht ausspielen“, sagt er lachend: „Nach dem ersten Rundgang der Jury, patsch, waren wir draußen.“