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Was allgemein erwartet wurde, ist jetzt auch offiziell: Das Bürgerbegehren gegen die Umbenennung der Von-Seeckt- und Von-Einem-Straße hat das erforderliche Quorum erreicht und endete aus Sicht der Bürgerinitiative somit erfolgreich. Das gab das Amt für Statistik und Wahlen gestern den Sprechern der Initiative zur Kenntnis. „Von den 5547 Unterschriften wurden 4369 geprüft. Die Prüfung wurde eingestellt, da 3001 Unterschriften als gültig und 1368 als ungültig festgestellt wurden“, heißt es in dem Schreiben der Stadt. Das Quorum betrug 2734 Unterschriften oder sechs Prozent der Wahlberechtigten, daher war keine weitere Zählung erforderlich. Gültig unterschreiben konnten alle wahlberechtigten Einwohner des Stadtbezirks II, das sind die Stadtteile Rüttenscheid, Bergerhausen, Rellinghausen und Stadtwald.

Der Rat der Stadt muss die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens nun offiziell feststellen, was aber Formsache ist. Dann ist erneut die Bezirksvertretung II am Zug, die mit ihrem Umbenennungsbeschluss im Mai dieses Jahres die Sache ins Rollen brachte. Sie kann dem Bürgerbegehren beitreten - dann ist die Umbenennung der zwei Rüttenscheider Straßen vom Tisch. Bleibt sie bei ihrem Beschluss - dafür spricht zurzeit mehr -, kommt es zu einem Bürgerentscheid, bei dem die 46 000 Einwohner der Stadtbezirks II wahlberechtigt sind. Stimmen 15 Prozent gegen die Umbenennung, wäre der Beschluss endgültig hinfällig.