Essen. Ein 33-Jähriger soll seine Partnerin heimtückisch mit dem lebensgefährlichen HI-Virus infiziert haben. Nun muss er sich vor dem Landgericht Essen verantworten. Der Angeklagte bestreitet die Tat. Seine Glaubwürdigkeit wird jedoch in Frage gestellt.

Heimtückisch soll er seine Partnerin mit dem lebensgefährlichen HI-Virus infiziert haben. Der 33-Jährige streitet das ab. Dennoch muss er sich seit Montag vor dem Amtsgericht Essen verantworten.

Zum Urteil kommt Schöffenrichter Gerd Hamme noch nicht. Denn der medizinische Gutachter Björn Jensen von der Aids-Ambulanz am Uniklinikum Düsseldorf spricht von der Möglichkeit eines Erlanger Institutes, die Abstammung des Virus zu erkennen. Damit könnte die Schuld des Angeklagten ausgeschlossen werden, wenn das im Blut der Frau festgestellte Virus nicht vom Angeklagten stammen kann. Auf der anderen Seite wäre die Verwandtschaft beider Stämme ein Indiz für seine Täterschaft, mehr nicht. Jetzt soll Erlangen ein Gutachten liefern.

Kondom heimlich wieder entfernt

Denn die Beweislage ist schwierig. Der 33-Jährige, der mit einer 50-Jährigen zusammenlebt, hatte nach eigenen Angaben im Jahr 2009 Schwierigkeiten in seiner Beziehung. Er bekam Kontakt zu einer 55-Jährigen aus dem Essener Südostviertel. Sie fanden sich sympathisch, gingen zweimal zum Essen aus und landeten im Bett. Laut Anklage soll die Frau ihn vorher gefragt haben, ob e r gesund sei. Das habe er bejaht, dabei aber seine langjährige Aids-Erkrankung verschwiegen. Sie soll trotzdem ein Kondom verlangt haben, das er aber heimlich wieder entfernt haben. Monate später stellten Ärzte fest, dass die Frau HIV-infiziert war.

Der 33-Jährige betont, dass er immer ein Kondom benutzt habe. Es sei aber richtig, dass er der Frau gegenüber seine Erkrankung verschwiegen habe: „Ich kann den Leuten nicht sagen, dass ich krank bin. Sie halten sonst Abstand. Aber ich bin immer vorsichtig.“

Krankheit wurde 2001 festgestellt

Das Kondom, so betont er, habe er nicht entfernt: „Ich weiß, es ist eine sehr, sehr schwere Krankheit. Da kann ich doch keine Frau mit Kind anstecken.“ Die 45-Jährige macht ihn aber verantwortlich, weil sie sich keine andere Ansteckungsmöglichkeit vorstellen kann: „Er sagte, dass er gesund ist. Aber seitdem ich mit ihm im Bett war, bin ich krank. Was zwischen uns war, war ein Fehler.“

Mit der Wahrheit hält der Angeklagte es nicht so genau. Seiner Partnerin und auch dem Gericht erzählte er, dass er seit dem Jahr 2004 krank sei. Tatsächlich, so sein Arzt, sei die Krankheit aber schon 2001 festgestellt worden, danach habe er den Patienten aber zehn Jahre lang nicht mehr gesehen. Etwa 2003 muss er aber mit seiner Partnerin ein Kind gezeugt haben.