Essen.. Bei einem schweren Verkehrsunfall im Stadtteil Stadtwald ist eine 91-Jährige im vergangenen November tödlich verletzt worden. Die Frau war mit ihrem Rollator auf der Ulmenstraße unterwegs und wurde von einem Passat erfasst. Das Verfahren gegen den 70-jährigen Fahrer aus Hattingen hat das Amtsgericht Essen eingestellt. Der Mann muss eine Geldbuße von 2000 Euro zahlen.

Ein kleiner Fehler, eine Unaufmerksamkeit. Aber mit schrecklichen Folgen. Weil der 70 Jahre alte Autofahrer aus Hattingen nicht aufgepasst hatte, überrollte er an der Ulmenstraße im Essener Ortsteil Stadtwald eine Seniorin, die noch am Unfallort starb. Strafrechtlich bekommt er kaum Konsequenzen zu spüren. Der Essener Amtsrichter Rolf Märten stellte das Verfahren am Donnerstag ein. 2000 Euro Geldbuße zahlt der Angeklagte dafür.

1000 Euro davon gehen an die Tochter der getöteten 91-Jährigen, die als Nebenklägerin aus Süddeutschland zum Prozess anreiste und von der Versicherung des Autofahrers gerade mal 500 Euro Schmerzensgeld bekam. Weitere 1000 Euro der Geldbuße bekommt eine Elterninitiative krebskranker Kinder.

Fahrlässige Tötung

„Es tut mir leid“, sagte der Rentner, ein ehemaliger Landwirt, der im Essener Osten eine Gaststätte betreibt. In finanziellen Fragen scheint er nicht ganz offen zu sein: 700 Euro Rente und 150 Euro monatlicher Gewinn aus der Kneipe. „Wohl ein Hobby?“, argwöhnt der Richter. Bei der Schuldfrage hilft der Rentner nicht weiter: „Ich habe nichts mitbekommen.“ Das glaubt die Anklage ihm auch, unterstellt ihm keineswegs Absicht. Auf fahrlässige Tötung lautet der Vorwurf von Staatsanwältin Elke Hinterberg.

Am 8. November 2011 war der 70-Jährige an der Ulmenstraße in sein dort abgestelltes Auto gestiegen. Er wollte rückwärts aus der Parklücke fahren, um zur Wittenbergstraße zu fahren. Dabei übersah er eine 91 Jahre alte Frau, die ihren Rollator schob und auf die Ankunft einer Taxe wartete. Das Heck des Autos zog sie unter die Karosserie. Der Autofahrer deutete das Hindernis unter der Hinterachse falsch und gab stärker Gas, so dass er sie offenbar erneut überrollte. Mit schweren Kopf- und Brustverletzungen hatte sie keine Chance und starb sofort.

Schulterblick fehlte

Die Anklage warf dem Fahrer vor, dass er den Unfall hätte vermeiden können, wenn er „seiner Rückschaupflicht nachgekommen wäre oder beim Rangieren einmal über die Schulter nach rechts geblickt hätte“. Das war der Fehler, sagte auch ein Kfz-Gutachter. Allerdings war die nur 1,44 Meter große auf den Rollator gestützte Frau in der Praxis nicht leicht zu erkennen. Das Gericht sah die Einstellung des strafrechtlichen Verfahrens als sinnvollen Weg an. Die Folgen seien natürlich nicht geringfügig, die Schuld des Angeklagten dagegen doch. Außerdem sei er im Straßenverkehr immer unauffällig gewesen.

Der Unfall an der Ulmenstraße hatte sich im vergangenen Jahr in eine Reihe von tödlichen Unfällen eingereiht, an denen Senioren als Täter oder Opfer beteiligt waren. Die Polizei hatte aber betont, dass es sich damals nicht um seniorentypische Fahrfehler gehandelt hätte.