Essen. Im Rotlicht-Milieu hatte Peter K. lange einen gewissen Ruf. Bekannt war der Mann aus Essen unter dem Namen “Big Buddha“. Ein Angriff auf seine thailändische Ehefrau brachte ihn in den Bau. Im Knast suchte er einen Killer, der seine Frau töten sollte. Diese Anstiftung zum Mord brachte ihm jetzt neun Jahre Gefängnis ein.

Äußerlich ruhig wirkend nahm der Mann mit dem Spitznamen „Big Buddha“ das Urteil des Essener Schwurgerichtes entgegen. Neun Jahre muss er wegen versuchter Anstiftung zum Mord ins Gefängnis, weil er seine im Velberter Saunaclub „Acapulco“ arbeitende und in Gladbeck lebende Ehefrau umbringen lassen wollte. Zusätzlich wird der Essener noch zwei Jahre Haft aus einem widerrufenen Bewährungsurteil absitzen müssen.

Im Rotlichtmilieu war er zu Hause, spielte dort aber nur eine kleine Rolle. „Thai-Schlepper“ nennen sie in diesen Kreisen einen wie ihn. Jahrelang hatte er in Thailand gelebt. Von dort aus soll er Frauen nach Deutschland in die Prostitution gebracht haben, hörten die Fahnder bei den jüngsten Ermittlungen gegen ihn.

Trennung angekündigt

2005 hatte er in Thailand seine heute 37 Jahre alte Frau geheiratet. Er zog mit ihr nach Essen. Nach ihren Angaben sorgte sie fürs Geld, arbeitete als Masseurin in den Saunaclubs „Acapulco“ in Velbert und „Penelope" in Essen. Später eröffnete sie in Gladbeck einen eigenen „Thai-Massagesalon“, verliebte sich dort in ihren Vermieter, mit dem sie heute noch zusammen ist. Als sie Anfang 2011 ankündigte, sich von ihrem Mann zu trennen, muss das für „Big Buddha“ eine Katastrophe gewesen sein. Auf der Rückfahrt vom „Acapulco“ stoppte er und versuchte sie umzubringen. Richter Andreas Labentz, dessen Kammer ihn wegen dieser Attacke 2011 bereits zu sechs Jahren Haft verurteilt hatte, erinnerte daran, dass diese Tat der Hintergrund für die neue Anklage war. Eindeutig wies Labentz die Bemerkung von Verteidiger Hans-Georg Bothe zurück, der Angeklagte hätte seine Frau damals geliebt: „Er liebt seine Frau nicht. Er besitzt und benutzt sie; lässt sie für sich arbeiten. Deshalb kann er es nicht verwinden, dass sie gehen will.“ Aus unerfindlichen Gründen stoppte er damals seine Attacke, fuhr nach Hause und sperrte seine Frau ein. Als sie die Polizei alarmierte, bekam er ein Problem: ihre Aussage gegen ihn.

Labentz umriss die Situation: „Er sitzt in der U-Haft, kann nichts mehr machen.“ Zu diesem Zeitpunkt hätte er gegenüber Mitgefangenen davon gesprochen, dass eine Killer seine Frau beseitigen solle. Zitat: „Das Vieh muss weg.“ Bis zu 5000 Euro bot er.

Spätes Geständnis

Zum Prozessauftakt hatte Peter K. die Anklage bestritten. Am Dienstag korrigierte er und bestätigte, dass Gespräche stattgefunden hätten. Sie seien aber nicht so konkret gewesen, dass er wirklich einen Killer beauftragen wollte. Das Gericht bewertete die Gespräche anders. Labentz: „Es ist strafbar, obwohl äußerlich nichts passiert ist. Es ist strafbar, weil es gefährlich ist, Kräfte in Bewegung zu setzen, die er nicht mehr beherrschen konnte.“ Labentz weiter: „Wenn es so konkret wird, muss man sich sagen, dass einer los gehen könnte. Und dann ist man dran.“Das Gericht hält es für sicher, dass zwei Mithäftlinge, die später zur Polizei gingen, von Peter K. beauftragt wurden.

Staatsanwältin Birgit Jürgens hatte sogar elf Jahre Haft gefordert. Wie das Gericht hatte sie die frühere Verurteilung von sechs Jahren Haft einbezogen. Verteidiger Bothe wollte Freispruch für den zwanzigfach vorbestraften Angeklagten, weil im Gefängnis „nur dummes Zeug gequatscht“ worden sei.