Essen. . Geld sparen wollte ein 44-jähriger Schwarzfahrer in Essen. Sein VRR-Ticket stempelte er deshalb kurzerhand mehrfach ab. Als er damit in eine Kontrolle geriet, verlor er die Kontrolle über sich selbst. Jetzt muss er richtig zahlen.

Sparen wollte der bürgerlich wirkende 44-Jährige, als er sein VRR-Ticket mehrfach abstempelte und bei der Kontrolle zeigte. Jetzt muss er richtig zahlen, denn wegen Schwarzfahrens verurteilte das Amtsgericht Essen ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 350 Euro (35 Tagessätze).

Erfahrenen Kontrolleuren darf man mit diesem Trick nicht kommen. Das Vier-Fahrten-Ticket des Angeklagten war zwar schon viermal entwertet, zum Teil aber nur mit blasser Farbe gestempelt. Da dachte er sich offenbar, er könne damit kostenlos noch weitere Fahrten „bezahlen“. So stieg er am 23. Februar am Berliner Platz in die Straßenbahn 105 und entwertete das bereits abgefahrene Ticket erneut. Es brachte nichts: An der Haltestelle Cronenberg im Westviertel stiegen Kontrolleure ein. Schnell fiel einer 36-Jährigen die Fälschung auf. Im Gericht zeigte sie Richter Rolf Märten, an welchen Details der doppelte Stempel leicht zu erkennen ist.

Kontrolleurin geschubst

So ruhig wie im Saal hatte der Angeklagte sich in der Bahn nicht gezeigt. Sofort schubste er die Kontrolleurin aus der Bahn, sie hielt sich aber fest an ihm, so dass beide zu Boden gingen. Schließlich bereinigte einer ihrer Kollegen die Situation.

Verteidiger Peter Scholl präsentierte ein Attest, das dem Angeklagten, der Rentner ist, eine paranoide Schizophrenie bescheinigt. „Er ist sehr unorganisiert“, leitete der Anwalt daraus ab, „und er gerät in Panik, wenn Menschen ihn ansprechen. Dann hat er Stress“.

Zusätzlich frustriert wegen der Schuldnerberatung

Richter Märten zweifelte das nicht an, maß dem Attest aber keine Bedeutung zu: „Eine Körperverletzung ist doch gar nicht angeklagt.“ Der Anwalt versuchte es erneut: „Er erlebt alltägliche Situationen als bedrohlich. Damals war er zusätzlich frustriert, weil er vergeblich versucht hatte, die Schuldnerberatung aufzusuchen.“ Das, entgegnete Richter Märten, „ändert aber nichts am doppelten Abstempeln“.

Anwalt Scholl schaltete schließlich um. Dass der Angeklagte fünf Wochen vor seiner Schwarzfahrt vom Amtsgericht Borbeck zu einer Geldstrafe wegen Schwarzfahrens verurteilt wurde, besserte dessen Lage vor Gericht nicht. Scholls Bitte um eine kleine Geldstrafe entsprach Märten. Das doppelte Abstempeln könne fast schon als Betrug gewertet werden, mahnte er aber und deutete an, dass der Angeklagte so unorganisiert wohl doch nicht sei. „Wir nehmen an“, akzeptierte der Verteidiger das Urteil.