Seit 2009 darf in Ein-Raum-Kneipen, die kleiner als 75 Quadratmeter sind, unter bestimmten Voraussetzungen geraucht werden. Die Kneipen müssen als Rauchergaststätten gekennzeichnet sein, dürfen Minderjährigen keinen Zutritt gewähren und dürfen keine (direkt vor Ort) zubereiteten Speisen anbieten.