Wer als Wahlhelfer mittun will (oder soll), muss die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und mindestens das aktive Wahlrecht besitzen, im Fall der Landtagswahl also mindestens 18 Jahre alt sein. Jedes Wahllokal hat einen Vorsteher mit Stellvertreter, einen Schriftführer mit Stellvertreter und zwei Beisitzer. Kontakt: Tel. 88 12 344 oder per mail wahl@essen.de