Vollziehungsbeamte dürfen nach vorheriger Mahnung auch unangemeldet anklingeln. Sie ins Haus zu lassen, ist keine Pflicht. Wer die Zahlung jedoch auch dann verweigert, riskiert eine richterliche Zwangsanordnung, die satte Mehrkosten für den Schuldner mit sich bringt. Ein privates Inkasso-Unternehmen darf diesen Zwang übrigens nicht anwenden.