Rund 6000 Libanesen leben in Essen. Davon sind mindestens 1000 geduldet. Nach deutschem Aufenthaltsrecht bedeutet dies die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung. Sie beinhaltet keine Arbeitserlaubnis, nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Erwerbstätigkeit. Das Bundesland verlassen darf man nicht. Anspruch auf Sozialhilfe hat man nicht. Nach 48 Monaten können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen eines Sozialhilfeempfängers in Anspruch genommen werden.