Geduldete Ausländer haben in Deutschland u.a. den Anspruch auf Unterkunft, Ernährung und Heizung. Es besteht kein Anspruch auf Sozialleistungen oder eine Arbeisterlaubnis. Allerdings kann für die Zeit der Duldung eine Erwerbstätigkeit gestattet werden, wenn der Betroffene mindestens ein Jahr in Deutschland lebt. Für Kinder besteht Schulpflicht.