Vorsicht sei immer geboten, wenn mit der Spende in der Fußgängerzone gleich ein Vertrag über eine Fördermitgliedschaft unterschrieben werden soll. „Man sollte sich genau durchzulesen, was man da unterschreibt“, sagt Gerlinde Waschke. Denn in der Regel gibt es da kein Rücktrittsrecht. Wichtig auch: Wer unaufgefordert Spendenwerbung per Post erhält, sollte immer den Absender überprüfen. Weitere Tipps zum Spendenschutz gibt es auf der Internetseite www.dzi.de. Dort stehen auch die 262 Organisationen, die derzeit mit dem Spendensiegel zertifiziert sind, sowie eine Negativliste.