Essen.
Sie suchten gezielt Senioren, wählten sie als Opfer aus. Die dreiste Masche, für die eine Umzugsfirma aus Mülheim und Gelsenkirchen bereits 2010 verurteilt wurde, hat sie laut Anklage unter neuem Namen in Herten fortgesetzt. Seit Freitag sind drei Mitarbeiter, darunter ein Essener, vor dem Landgericht Essen angeklagt.
Hauptangeklagter ist der Gelsenkirchener Martin S. (36). Er hat seit 2005 diverse Umzugsfirmen gegründet. Zuerst arbeitete er in Mülheim noch unter eigenem Namen. Dann wechselte er nach Gelsenkirchen, nannte die Firma „Westfalia Umzüge Limited“. Für Erpressungen mit diesen beiden Unternehmen ist er 2010 bereits zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Ab 2009 soll er aber während des laufenden Ermittlungsverfahrens in Herten die „Münsterland Limited“ gegründet und weitergemacht haben.
31 neue Fälle listet die Anklage auf. Ein Beispiel: Eine Frau will von Selm nach Herne umziehen. Sie beauftragt die Firma von Martin S. zum Angebotspaket: Acht Stunden Arbeitszeit für 559 Euro. Als der vollgepackte Umzugswagen vor der neuen Wohnung in Herne steht, werden plötzlich 3000 Euro verlangt, heißt es in der Anklage. Falls nicht gezahlt werde, heißt es, würden die Möbel nicht abgeladen. Dem Sohn der Seniorin gelingt es, die Forderung auf 1700 Euro zu reduzieren.
Falsche Namen genannt
Doch in den meisten Fällen zahlen die Kunden. Sie fühlen sich erpresst, sehen aber keine Möglichkeit, gegen die Umzugsfirma vorzugehen. Verantwortliche zu finden, fällt auch im Nachhinein schwer. Oft sollen sich Martin S. und seine Mitarbeiter unter falschem Namen vorgestellt haben. Erst über Fotos aus der Verbrecherkartei gelingt es, Taten und Verdächtige zuzuordnen.
Zum Prozessauftakt führt die XVI. Strafkammer mit den Prozessbeteiligten Rechtsgespräche im Beratungszimmer. Die Angeklagten kündigen anschließend Geständnisse an. Für Martin S. soll die alte Strafe von drei Jahren Haft um neun Monate erhöht werden. Der Essener Marco B. (29), ein Vorarbeiter, der vor Ort das Geld entgegen nahm, kann mit eineinhalb Jahren Haft rechnen. Gegen die Ehefrau von S. wurde das Verfahren eingestellt.