Essen.

Die Schuldnerhilfe rät: Wem Pfändung droht, der sollte sich jetzt um den Konto-Schutz kümmern. Zum Jahresende steht eine Gesetzesänderung an. Betroffene, die bis dahin ihr Girokonto nicht in ein Pfändungsschutzkonto ändern lassen, könnten im Januar ohne Geld dastehen.

Wer von Pfändung betroffen ist, sollte jetzt handeln, rufen die Mitarbeiter der Essener Schuldnerhilfe auf. Denn zum Ende des Jahres stehe eine gesetzliche Änderung an. Betroffene, die bis dahin ihr Girokonto nicht in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ändern lassen, könnten im Januar ohne Geld dastehen, warnt Wolfgang Huber, Leiter der Beratungsstelle der Schuldnerhilfe. Denn Freigabebeschlüsse des Gerichts, die bisher ebenfalls Schutz boten, würden unwirksam. Zum Thema berät die Schuldnerhilfe, die nun Info-Material u.a. im Job-Center ausgelegt hat, damit sich zu Jahresbeginn keiner wundere, wenn er die Miete nicht mehr zahlen könne.

P-Konto bringt Schufa-Eintrag mit sich

Was dahinter steckt: Wem Kontopfändung drohte, der stellte bislang einen Antrag bei Gericht, damit zumindest 14 Tage niemand Zugriff auf die Sozialleistung hatte. Seit anderthalb Jahren gibt es parallel die Möglichkeit, das Geld mit einem P-Konto zu schützen. Geschützt ist dann jegliches Einkommen (Sozialleistungen, Arbeitseinkommen, Rente, Unterhalt etc.) automatisch vor dem Zugriff des pfändenden Gläubigers bis zu dem Betrag von 1028 Euro für eine Einzelperson.

Was sich ändert: Ab 1. Januar 2012 wird es nur noch einen Schutz über das P-Konto geben. Wer also bislang die andere Variante gewählt hatte, müsse nun handeln, sagt Huber. „Banken und Sparkassen sind verpflichtet, ein Girokonto innerhalb von vier Tagen in ein P-Konto umzuwandeln“, erklärt Bettina Spürkel-Jost von der Schuldnerhilfe. Die Änderung in ein P-Konto laufe in Essen derzeit problemlos. Die Schuldnerberaterin hofft, dass sich alle Angesprochenen rechtzeitig kümmern, um einen Ansturm auf Geldinstitute und Beratungsstellen zu vermeiden. Die Schuldnerhilfe stelle auch Belege aus, falls ein Schuldner unterhaltspflichtig sei, damit die geschützte Summe angepasst werden könne. Für jeden, der mit Zahlungsproblemen rechnen müsse, sei ein P-Konto ratsam. Rein vorbeugend sollte allerdings niemand sein Girokonto umwandeln lassen, denn das bringe einen Schufa-Eintrag mit sich.