Auf solchen Konten parken Hauseigentümer Gelder für anstehende Instandhaltungs- oder Reparaturmaßnahmen an ihrem Immobilien. Der Hauseigentümerverband „Haus & Grund“ empfiehlt seinen Mitgliedern, jedes Jahr 1,5 Prozent der Herstellungskosten als Rücklage zu bilden.