Bei konkreten Beschwerden können Ordnungsamt und Polizei in Essen handeln - in anderen Städten war das den Verantwortlichen zu wenig. Sie haben sich rechtlich abgesichern wollen und das Herumlungern und Alkoholtrinken an Haltestelle grundsätzlich zur Ordnungswidrigkeit erklärt. In Gelsenkirchen zum Beispiel ist das Biertrinken im Umkreis von 15 Meter rund um eine Haltestelle untersagt; Oberhausen hat nur die Haltestelle selbst zur alkoholfreien Zone erklärt und zudem festgelegt, dass sie weder Ruhe- noch Lagerplatz sei.