Essen.

Mit dem Fahrplanwechsel am 7. September führt die Evag ein, was in anderen Städten längst Praxis ist: ein Pünktlichkeitsversprechen. Sobald Bus oder Bahn zehn Minuten zu spät sind, sollen die Kunden künftig entschädigt werden.

„SB15 Burgaltendorf, 10 Minuten“, so leuchtet es am Hauptbahnhof auf der elektronischen Fahrplananzeige. Wenn nach zehn Minuten dann aber immer noch kein Bus in Sicht ist, ärgert das nicht nur den Fahrgast, es kann die Evag in Zukunft auch Geld kosten. Mit dem Fahrplanwechsel am 7. September wird auch in Essen eingeführt, was in anderen Städten schon Praxis ist: ein Pünktlichkeitsversprechen.

Als erstes Nahverkehrsunternehmen im Ruhrgebiet gab die Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG) am 3. August 2009 das Versprechen ab. Unter dem Motto „Immer nach Plan“ können sich die Fahrgäste seitdem Kosten für ein Einzelticket der Preisstufe A2 erstatten lassen, sobald Bus oder Bahn zehn Minuten zu spät sind. Bis zu 2,30 Euro sind pro Verspätung drin.

Zwei Jahre lang hat man in Essen das Pilotprojekt des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) beobachtet. Im Mai 2011 gab schließlich auch die Bogestra in den Nachbarstädten Bochum und Gelsenkirchen ihr „Pünktlichkeitsversprechen“ ab – jetzt zieht die Evag nach.

Schokoticket-Inhaber sind ausgeschlossen

Die Regelung soll sowohl für Einzelfahrkarten, als auch für Monats-, Schüler-, oder Studentenabos gelten. Andere Unternehmen schließen die Tickets für Schüler und Studenten von der Aktion aus, da diese bereits vergünstigt seien. Die Evag will für diese Kunden die Kosten für eine Kinder-Fahrkarte zurückgeben – immerhin 1,30 Euro.

Eine kleine Hintertür für Ausnahmesituationen lässt man sich aber offen: Schokoticket-Inhaber, die ihre Fahrkarte von der Schule gezahlt bekommen, sind von der Aktion ebenso ausgeschlossen wie Fahrgäste, die als Begleitperson auf Monatsabos wie dem Ticket 2000 unterwegs sind. Außerdem gilt: Wenn Busse und Bahnen durch Schneefall oder Eisglätte nicht fahren können, wie im vergangenen Winter, entfällt der Anspruch wegen „höherer Gewalt“. Bei Verzögerungen durch Unfälle oder Unwetter wird nach Ermessen über die Wiedergutmachungszahlung entschieden. In allen anderen Fällen wird gezahlt.

„Wir rechnen nicht mit großen Unterschieden zu den anderen Verkehrsunternehmen“

Um an die Rückerstattung zu kommen, muss der Fahrgast die Verspätung innerhalb von drei Tagen im Internet oder Kundencenter melden. Dort erhält er, nach Überprüfung der Angaben, eine Wertmarke, die innerhalb von drei Monaten eingelöst werden muss. „Wir überprüfen die Verspätungen regelmäßig über ein elektronisches System aus der Leitstelle“, sagt Evag-Sprecher Olaf Frei. Auch dieses System wurde in Duisburg erfolgreich getestet. Übrigens: Abo-Inhaber dürfen sich monatlich maximal den Wert ihres Tickets auszahlen lassen.

Dass Verspätungen nicht zu häufig vorkommen, davon ist die Evag überzeugt. „Wir rechnen nicht mit großen Unterschieden zu den anderen Verkehrsunternehmen“, sagt Frei. Dort meldeten sich in den ersten drei Monaten zwischen 250 (DVG) und 710 (Bogestra) Kunden mit Entschädigungsansprüchen. Die Bochumer kalkulieren mit 13 000 Euro, die die Aktion jährlich kosten wird. Das entspricht etwa 20 Anträgen täglich, oder vier Erstattungen je 100 000 Fahrgäste. Bei einer ähnlichen Quote dürften die Kosten für die Evag knapp darunter liegen.