Solange die Politik nicht das Gegenteil beschließt, gilt: Grillen ist in Essen grundsätzlich erlaubt, soweit es für den Einzellfall keine Rechtsvorschriften gibt. Ob Kaiser-Wilhelm-Park, Volksgarten Kray, Nordpark oder Brehminsel: Es müssen laut Landesforstgesetz jedoch mindestens 100 Meter zwischen Grill und Bäumen liegen.
Weitere allgemeine Regeln: Es darf keine Verschmutzung oder Beschädigung der Einrichtung geben. Alle Grill- und Abfallreste müssen entsorgt werden. Rasenflächen müssen vor Brand- und Hitzeschäden geschützt werden. Grillstände dürfen nicht in der Nähe von Spielplätzen aufgebaut werden.Die Ordnungssatzung der Stadt Essen schreibt außerdem vor, dass Grillende andere Parkbenutzer und Anlieger nicht mit Qualm oder Rauch belästigen dürfen.