Essen. . Nach einem schleppenden Start haben rund 6000 Essener Familien für ihre Kinder Zuschüsse über das Bildungspaket beantragt.

Nach langatmigen Diskussion um das Bildungspaket hatte das Jobcenter Essen mit einem Ansturm gerechnet – und eine Flaute erlebt. Spärlich tröpfelten die Anträge herein. Erneut wurden Sinn und Konzept des Projektes, das Kindern aus sozial schwachen Familien zugute kommen soll breit öffentlich diskutiert – und mit der wiederholten medialen Präsenz kamen die Anmeldungen.

„Zum Stand 16. Mai waren es 6000 Anträge“, erklärt Jobcenter-Sprecherin Heike Schupetta. Die Zahl der Anspruchsberechtigten lasse sich hingegen nur schätzen. Klar ist, dass 15 000 Kinder über das Jobcenter Leistungen bekommen. Dass mehrere tausend Kinder in Familien leben, die über das Sozialamt Hilfen erhalten oder in denen der Verdienst so gering ist, dass ergänzende Leistungen und Wohngeld gezahlt werden. Ob 6000 Anträge nun als geglückter Start gewertet werden dürfen, lässt sich angesichts der unübersichtlichen Zahl der Anspruchsberechtigten schlecht abschätzen.

Fest steht jedoch, dass Eltern, deren Kinder Hilfen erhalten, für das Schulbasispaket keinen Antrag stellen müssen. „Aus diesen Familien liegen uns in der Regel Schulbescheinigungen vor“, sagt Schupetta. Automatisch würden dann zum ersten Schulhalbjahr 2011/2012 anteilig 70 Euro überwiesen, weitere 30 Euro kommen zum Beginn des zweiten Halbjahres.

Anträge sind unproblematisch

Unproblematisch - dies zeigen erste Erfahrungen - sei auch die Beantragung von „Hilfen zur kulturellen und sozialen Teilhabe“. Antragsformulare bekommen Eltern in jedem Jobcenter, Musikschule, Verein oder Kinderspielgruppe müssen hierauf bescheinigen, dass das Kind angemeldet ist, „dann überweisen wir das Geld direkt dorthin.“ Maximal 10 Euro monatlich gibt’s dafür. Wer seinem Kind teurere Angebote ermöglichen möchte, muss die Kosten-Differenz selbst tragen.

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Aber wie sieht’s aus, wenn ein Kind verschiedene Zuwendungen braucht, wenn ein Neunjähriger Förderbedarf in der Schule hat, in den Fußballverein geht und zusätzlich den Offenen Ganztag in der Schule besucht? „Der Förderbedarf für die Nachhilfe muss von der Schule bescheinigt werden. Daraus muss dann auch hervorgehen, dass die Schule keine Möglichkeit hat, diese Förderung zu leisten. Bewilligt wird dann die Übernahme der Nachhilfekosten zum ,ortsüblichen Satz’“, erklärt Schupetta. Die Kosten für den Fußballverein werden auch übernommen. Ebenso hat das Kind Anspruch auf die Übernahme der Kosten für das Mittagessen.

Eine warme Mahlzeit kommt auf den Tisch

„Hier gibt es allerdings eine Sonderregelung“, sagt Heike Schupetta. Bislang greife bei Schulkindern noch die Landesförderung, über die bis zum 31. Juli das Geld fürs Mittagessen abgerechnet wird, ab 1. August erst sei das Jobcenter zuständig. Bei Kindergartenkindern wird über den Topf der „kommunalen Leistungen“ gezahlt. Dieser ist unbefristet angelegt. Klar ist: Eine warme Mahlzeit kommt auf den Tisch.

Eingrenzen lässt sich, durch die unterschiedlichen Zusammensetzungen der Ansprüche, die maximale Höhe der Leistungen, die über das Bildungspaket gezahlt werden, noch immer nicht. Für die Schule gibt’s pauschal 100 Euro im Jahr, für den Verein oder die Musikschule maximal 120 Euro jährlich, die Kosten für Mittagessen hingegen variieren, ebenso für die Nachhilfe.

Gezahlt werden von der Stadt Essen auch weiterhin nicht die Kosten für den öffentlichen Personennahverkehr. „Im Hartz-IV-Satz ist prozentual auch ein Anteil für ,Mobilität’ enthalten“, erklärt Schupetta. Habe ein Kind ein Schokoticket, sei dies ganztägig nutzbar, der Anteil für die Schulfahrten kommt über die Hartz IV-Pauschale, der Anteil für Privatfahrten ist eben auch privat aufzubringen.