In den Vorlagen, die die verwaltung Rat und BV’en vorlegt, sind die Befugnisse in „Kenntnisnahme“, „Anhörung“ und „Entscheidung“ klar definiert. Auch wenn sich in der Vergangenheit geirrt wurde: Ein Eingriff von politischer Seite ist nicht möglich.
In den Vorlagen, die die verwaltung Rat und BV’en vorlegt, sind die Befugnisse in „Kenntnisnahme“, „Anhörung“ und „Entscheidung“ klar definiert. Auch wenn sich in der Vergangenheit geirrt wurde: Ein Eingriff von politischer Seite ist nicht möglich.