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Da traute Leser Markus Kopryna seinen Augen kaum: Ein Fahrzeug des Ordnungsamtes stand an der Holsterhauser Straße im Halteverbot - auf der gegenüberliegenden Seite verteilte ein Mitarbeiter Knöllchen. Wir haben nachgefragt, ob dieses Sonderrecht tatsächlich gilt.

Das Fahrzeug vom Ordnungsamt steht mitten im absoluten Halteverbot. „Das darf doch nicht wahr sein“, staunte Markus Kopryna bei diesem Anblick auf der Holsterhauser Straße. Spontan zückte der 36-jährige IT-Berater sein Handy, machte ein Foto und schickte es an unsere Redaktion.

Das Absurde an der Situation sei, sagt Kopryna, dass der Mann vom Amt nur Augenblicke zuvor auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein Knöllchen an den Wischer eines Kombis geheftet habe, da dieses Auto dort verkehrswidrig parkte – nämlich ebenfalls im absoluten Halteverbot. „Dann hätte er sich doch auch selbst ein Knöllchen schreiben müssen, oder?“, staunt Kopryna. „Mir leuchtet nicht ein, warum die Mitarbeiter des Ordnungsamts tun dürfen, wofür sie andere bestrafen.“

Kopryna fragte nach. „Der Mann sagte, er sei darauf angewiesen im absoluten Halteverbot zu parken. Sonst sei ja nichts frei. „Meinen Hinweis, dass kaum 20 Meter entfernt mehrere Parkplätze frei seien, nahm er achselzuckend zur Kenntnis.“ Die Antwort des Knöllchenschreibers: „Bis ich da eingeparkt hab, ist der Falschparker doch längst verschwunden.“ Auch das verwundert Kopryna: „Dann hätte er ja gar keinen Strafzettel schreiben müssen, weil sich die vermeintliche Verkehrsbehinderung doch schnell von ganz alleine erledigt hätte.“

„Die Mitarbeiter des Ordnungsamts dürfen im absoluten Halteverbot stehen“

Fragt man beim Ordnungsamt nach, ob das, was unser Leser auf der Holsterhauser Straße beobachtet hat, so in Ordnung geht, erhält man ein klares Jein zur Antwort. Grundsätzlich gilt: „Die Mitarbeiter des Ordnungsamts dürfen im absoluten Halteverbot stehen“, sagt Rüdiger Wittkat, Leiter der Abteilung Verkehrsüberwachung. „Wir erfüllen eine hoheitliche Aufgabe und genießen daher per Gesetz gewisse Sonderrechte, die uns von einigen Beschränkungen der Straßenverkehrsordnung befreien.“

Dass sich Menschen über so etwas aufregen können, weil der Eindruck entsteht, dass mit zweierlei Maß gemessen werde, ist im Ordnungsamt bekannt: „Intern haben unsere Mitarbeiter daher die Anweisung, nicht von diesen Sonderrechten Gebrauch zu machen, sofern es nicht unbedingt nötig ist.“ Dabei gelte aber die Regel: „Die Mitarbeiter entscheiden situationsabhängig vor Ort, wie sie dafür sorgen können, dass eine Behinderung beseitigt wird und der Verkehr vernünftig fließen kann.“

Ob der Knöllchen-Schreiber nun etwas übereifrig zu Werke gegangen ist, vermag Wittkat aus der Ferne nicht zu beurteilen. Dafür räumt er aber mit einem alten Vorurteil auf: „Es gibt für unsere Mitarbeiter keine Fallzahlvorgaben und keine Provisionen, wenn sie besonders viele Strafzettel schreiben.“