Laut Insolvenzplan wurden die Gläubiger in drei Gruppen eingeteilt: Gruppe I bilden die Steuerbehörden, Gruppe II die Bundesagentur für Arbeit - Steuern und Abgaben wurden vom Verein einbehalten, aber nicht abgeführt. Gruppe III bilden alle anderen Gläubiger. In jeder Gruppe muss die Mehrheit dem Insolvenzplan zustimmen, damit dieser angenommen wird.