Narrenhände beschmieren Tisch und Wände“ — Verfechter dieses Sprichwortes mussten sich bei der Diskussion im Café Central vorkommen wie üble Reaktionäre. Denn schließlich geht es bei der Freiheit der Kunst um ein elementares Grundrecht! Und wer will das Graffitisprayern schon absprechen? Dabei tun die Sprüher nichts anderes: Indem sie fremde Häuserwände als Freiwild für ihre Entfaltung ansehen, übertreten sie ein elementares Grundrecht — das Recht auf Eigentum. Es kann kaum eine gute Idee sein, ein Grundrecht gegen ein anderes auszuspielen. Und es ist augenscheinlich, dass gerade in Gesellschaftsformen, in denen das Eigentumsrecht nicht geachtet wird, auch die Kunstfreiheit mit Füßen getreten wird. Insofern ist es schon frech, Graffitisprayer auf eine Stufe mit Dissidenten in OstblockStaaten zu wollen. Und mit der Freiheit der Kunst nimmt es die Sprühgemeinschaft ohnehin nicht so genau: Oder hat ein Sprayer je den Architekten gefragt, ob sich das Gesprühe mit dem künstlerischem Gestaltungskonzept des Gebäudes verträgt?