Das Bergrecht entzieht Rohstoffe im Boden der Verfügungsgewalt des Grundeigentümers, sofern der Staat eine Konzessionen erteilt. Nutznießer dieser „Bergfreiheit“ sind Unternehmen, früher etwa die Zechengesellschaften.
Das Bergrecht entzieht Rohstoffe im Boden der Verfügungsgewalt des Grundeigentümers, sofern der Staat eine Konzessionen erteilt. Nutznießer dieser „Bergfreiheit“ sind Unternehmen, früher etwa die Zechengesellschaften.