Wenn nach Ausscheiden aus dem Arbeitsleben die Rente nicht ausreicht, gibt es die Möglichkeit, gemäß SGB XII Grundsicherung zu beantragen. Neben dem Regelsatz werden Zuschüsse für eine angemessene Unterkunft und Heizung gezahlt, ebenso übernimmt das Sozialamt die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.