Axel Nagler vertritt Frau T. auch gegenüber dem Sozialamt, das verstärkt auf die Kosten schaut und daher auch alle Leistungen für die Rollstuhlfahrerin überprüft. Eine 24-Stunden-Pflege sei kostspielig, räumt der Anwalt ein, aber Frau T. habe nach ihrem Unfall Schmerzensgeld und Schadenersatz bekommen und einige Jahre selbst ihre Pfleger bezahlt. Sie sagt: „Ohne Hilfe kann ich nichts.“ Ein Gutachten soll nun feststellen, welche Hilfe und welche Mietkostenerstattung ihr zustehen. „Wenn das vorliegt, kann man doch viel besser entscheiden, wohin sie ziehen könnte“, so Nagler.