Essen. . „Optisch zu laut“ und störend nennt das Oberverwaltungsgericht Münster den Antennenwald auf einem Hochhaus in Burgaltendorf in Essen. Der “Wald“ muss weg - dürfte aber bald nachwachsen. Eine Klage gegen die Pläne wurde bereits eingereicht.
In der Presse haben sie Franz Dyckmanns schon mit Don Quichotte verglichen. Und was Ausdauer angeht, steht der Burgaltendorfer dem Ritter von der Traurigen Gestalt tatsächlich in nichts nach. Im verflixten siebten Jahr rennt Dyckmanns nun schon an, nicht gegen Windmühlen, sondern gegen einen Wald aus Mobilfunkmasten, den diverse Netzbetreiber auf ein Hochhaus an der Alten Hauptstraße gepflanzt haben. Nun muss der Antennen-Wald „gefällt“ werden, weil er planungsrechtlich betrachtet in einem reinen Wohngebiet angelegt wurde, und das war mit Recht und Gesetz nicht vereinbar. So hat es das Oberverwaltungsgericht Münster jetzt in letzter Instanz entschieden. Die Stadt muss umgehend dafür sorgen, dass die Masten verschwinden. „Ich bin erst überzeugt, wenn die Masten runterkommen“, sagt der Kläger.
Gleich mehrere Nachbarn schwer erkrankt
Franz Dyckmanns könnte der Urteil vom 14. Februar 2011 mit dem Aktenzeichen 10 B 1748/190 den ungezählten Schriftstücken hinzufügen, die er in dicken Aktenordnern sammelt, und sich zufrieden zurücklehnen. Dyckmanns tut es nicht, denn um Don Quichotte zu sprechen - im Laufe der Jahre ist er bei seinen Attacken zu oft vom Pferd geworfen worden.
Schon im Dezember 2008 urteilten die Münsteraner in Dyckmanns Sinne, ein Revision ließ Gericht gar nicht erst zu. Als das Bundesverwaltungsgericht eine Jahr eine Beschwerde gegen den Richterspruch des OVG zurückwies, wähnte sich Dyckmanns endgültig am Ziel - auch wenn die Richter zu seinem großen Bedauern die für ihn so wichtige Frage gar nicht erst erörterten, ob von den Mobilfunkantennen möglicherweise eine Gesundheitsgefahr ausgehen könnte. Dass in den vergangenen Jahren gleich mehrere Nachbarn schwer erkrankt seien - für Dyckmanns ist das jedenfalls kein Zufall.
Masten wirken wie ein XXL-Werbeplakat in schweinchenrosa
Die Netzbetreiber hatten wie gefordert eine Unbedenklichkeitserklärung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation vorgelegt, als sie seinerzeit beim Bauordnungsamt vorstellig wurden und einen Antrag auf Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplanes beantragten. Eine Befreiung, die nie hätte erteilt werden dürfen, wie das Gericht urteilte. Die Richter hoben dabei allein auf das optische Erscheinungsbild des Antennenwaldes ab, der das Ortsbild Burgalgendorfs doch erheblich störe. „Optisch zu laut“, hieß der Fachterminus. Mit anderen Worten: Die Masten wirken auf den Betrachter wie ein XXL-Werbeplakat in schweinchenrosa.
Ein neuer Bauantrag
Weil nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht ein weiteres Dreivierteljahr vergangen ist, ohne dass auf dem Hochhaus an der Alten Hauptstraße Funkstille herrscht, zog Dyckmanns abermals vor Gericht - und musste erfahren, dass Netzbetreiber im Februar 2010 einen neuen Bauantrag gestellt haben, und die Stadt diesen bereits genehmigt hat. Nach Angaben des Bauordnungsamtes dürften die alten Antennen innerhalb der kommenden vier Wochen demontiert und an gleicher Stelle durch eine neue, „optisch ansprechende Anlage“ ersetzt werden. Das Oberverwaltungsgericht spricht von einer „Einhausung“ und lässt in seinem Urteil durchblicken, dass der Mobilfunkstandort im Herzen Burgaltendorfs wohl auf Dauer Bestand haben dürfte, sollt er diesmal denn optisch leise daherkommen.
Dyckmanns nennt es nicht Einhausung, sondern Verschleierung und kündigt an, auch gegen diese Windmühle anzureiten. Eine Klage ist bereits eingereicht. . .