Bei einem Neubau fordern die Anwohner, dass baurechtlich vorgeschriebene Grenzen von circa 3,50 Meter zu ihrem Grundstück eingehalten werden. Die derzeit „grenzständige Außenwand“ des Hertie-Gebäudes dürfe nicht erhalten bleiben. Das sei „Interpretationssache“, so die Stadt. Ein derart schmaler Grenzstreifen hätte außer für Mülltonen keinen Zweck.