Im März 2009 hat Deutschland die UN-Richtlinie unterzeichnet, dass auch Behinderte das Recht haben, eine Regelschule zu besuchen – und nicht auf eine Förderschule (früher „Sonderschule“) müssen.

„Ein Platz an einer Regelschule für ein behindertes Kind ist aber nicht einklagbar“, betont Schuldezernent Peter Renzel. Den Schritt der Alfred-Krupp-Schule und der Gesamtschule Bockmühle begrüßt Renzel ganz außerordentlich: „Ich bin den Schulen sehr dankbar für diese Entscheidung. Die Integration Behinderter ist mir eine Herzensangelegenheit.“