Alle Straßen, die im Winterdienstverzeichnis stehen, werden von der städtischen EBE abgefahren und geräumt. Gehwege müssen von den Anliegern zwischen 7 und 20 Uhr von Schnee und Eis freigehalten werden. Sonn- und feiertags muss morgens ab acht Uhr ein verkehrssicherer Zustand hergestellt sein.