Man darf es beklagen, aber man muss es bemerken: Die Zeit der Schönheitsreparaturen ist vorbei. Schlaglöcher oder abgesenkte Gehwegplatten betrachten die Entscheider über Straßensanierungsmaßnahmen angesichts der immer noch dramatischen Haushaltslage fast ausschließlich durch die Brille des berüchtigten Paragrafen 82 der Gemeindeordnung NRW, der die vorläufige Haushaltsführung regelt.
Erste Frage: Ist die Straße noch verkehrssicher? Dann ist die Stadt nicht verpflichtet zu sanieren. Zweite Frage: Ist die Reparatur unaufschiebbar, weil sonst der Schaden noch deutlich größer werden wird? Dann wird die notwendige Ausgabe wohl durchgewinkt werden von der Bezirksregierung, die den städtischen Ämtern immer noch auf die Finger und in die Kassen schaut.
Vor diesem Hintergrund gibt es einen guten Grund mehr, an einer Bus- oder Bahnlinie zu wohnen. Die Verkehrswege der Evag werden nämlich in aller Regel gut in Schuss gehalten.