Als Vermittlungshemmnisse gelten hohes Alter (über 50 Jahre), kein Schulabschluss, kein Berufsabschluss, Migrationshintergrund, Behinderung, längere Arbeitslosigkeit. Nur 12 Prozent der Ein-Euro-Jobber waren weniger als zwei Jahre ohne Arbeit.
Als Vermittlungshemmnisse gelten hohes Alter (über 50 Jahre), kein Schulabschluss, kein Berufsabschluss, Migrationshintergrund, Behinderung, längere Arbeitslosigkeit. Nur 12 Prozent der Ein-Euro-Jobber waren weniger als zwei Jahre ohne Arbeit.