Ausnahmen vom Rauchverbot sind in Gaststätten bisher noch möglich: in Nebenräumen von Mehrraumgaststätten; in Gaststätten, die kleiner als 75 Quadratmetern sind, keine zubereiteten Speisen anbieten und unter 18-Jährigen keinen Zutritt geben. In Räumen für Raucherclubs.