Essen. .

Die Stadt dreht weiter an der Gebührenschraube. Mit ausdrücklichem Hinweis auf die Haushaltslage soll der Rat eine neue Parkgebührenstaffel beschließen, die der Stadt eine jährliche Mehreinnahme von rund einer Million Euro bringt. Damit steigen die Parkgebühren im Schnitt um 30 Prozent.

Autofahrer müssen in Essen künftig für das Parken tiefer in die Tasche greifen: Die Stadt will die Gebühren um 30 Prozent erhöhen. Die Verwaltung begründet ihren Vorschlag für den Rat auch mit den verlängerten Ladenöffnungszeiten, die „den Druck auf die angebotenen Kurzzeitparkplätze deutlich erhöht“ hätten.

Werktags ab 18 Uhr und samstags ab 13.30 Uhr, bisher Ende der Bewirtschaftungszeiten, hätten sich nach Ermittlung von Gutachtern die Zahl der Langzeitparker deutlich erhöht. Um mehr Einnahmen zu erzielen und die Dauerparker von den Parkplätzen in den Zentren in Richtung der Parkhäuser umzusteuern, dreht die Stadt vor allem an fünf Stellschrauben

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Parkzonen: Die teuerste Parkzone 1 umfasst künftig mit rund 1330 Plätzen mehr als doppelt so viele wie bisher. Die Parkplätze in der nördlichen Innenstadt, der Weststadt sowie am Anfang der Altendorfer Straße wurden dieser Zone zugeschlagen. Die Parkplätze am Viehofer Platz werden gebührenpflichtig

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Gebühren: In der Parkzone 1 kostet das Parken bisher 50 Cent für die erste halbe Stunde und einen Euro für jede weitere halbe Stunde. Künftig koste die erste Viertelstunde 30 Cent, die zweite 40 und jede weitere Viertelstunde 50 Cent. Die Höchstparkdauer bleibt bei zwei Stunden. In der Parkzone 2, etwa am Viehofer Platz, kosten die ersten 15 Minuten 10 Cent, jede weitere Viertelstunde 20 Cent.

Bewirtschaftungszeiten: Bisher endete die Parkscheinpflicht werktags um 18 Uhr, samstags um 13.30 Uhr. Ab September wird sie von Montag bis Samstag von 10 bis 20 Uhr verlängert. Lichtblick für Früheinkäufer: Die Stunde von 9 bis 10 Uhr kostet nichts mehr. In der Parkzone 2 endet die Parkscheinpflicht werktags um 19 und samstags um 16 Uhr.


Höchstparkdauer: In den Parkzonen 1 und 2 bleibt es bei zwei Stunden. In den Stadtteilzentren und am Innenstadtrand (Parkzone 3) kann sie je nach Parkdruck auf 30 Minuten gesenkt werden. In dieser Zone bleibt das Parken mit Parkscheibe kostenlos.


Bewohnerparken: Die Höchstparkdauer für Anwohner wird in der Innenstadt auf 90 Minuten begrenzt, Anwohner haben auch exklusive Parkflächen. An Parkscheinautomaten zahlen sie jetzt noch den halben, bald den vollen Preis.