Essen.
Zwei Tote im Juni bei Badeunfällen in der Ruhr. Zwei Tote im Juli bei Badeunfällen im Rhein. Zwei Verletzte im Juli bei Sprüngen von Kanalbrücken. Vor diesem Hintergrund hat die Wasserschutzpolizei zu Ferienbeginn am Rhein-Herne-Kanal zu einem „Schwerpunkteinsatz Brückenspringer/Schiffsanschwimmer“ geblasen. Um allzu kühne Schwimmer auf frischer Tat zu ertappen, kommen die Beamten auch inkognito.
Sonne, Hitze, Sommerferien: Die Essener treibt es derzeit in Scharen an den Kanal, sagt Ramon van der Maat, Sprecher der Wasserschutzpolizei: „Die Schifffahrtsstraßen werden zum überdimensionalen Freibad.“ Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Kanäle sind für Schiffe angelegt. Anders als in Flüssen ist deshalb das Baden im Kanal grundsätzlich nicht erlaubt, sagt van der Maat.
Seine Kollegen drücken zwar ein Auge zu, wenn sich Menschen im Kanal während einer Grillparty abkühlen. Aber wenn sie von den Kanalbrücken springen oder Schiffe anschwimmen, hört der Spaß auf. Von „lebensgefährlichem Leichtsinn“ sprechen die Beamten, wenn sich Jugendliche aus 22 Meter Höhe vom Brückenbogen ins Wasser stürzen oder ein 100 Meter langes Binnenschiff anschwimmen - „ohne zu bedenken, dass Sog und Wellenschlag selbst einen guten Schwimmer leicht in Richtung Schiffsschraube ziehen oder an die Uferböschung drücken kann“, sagt van der Maat.
Wegen des Ansturms auf die Kanäle sind die Beamten der Wasserschutzpolizei seit letzter Woche „dauernd unterwegs, um die Brückenschwimmer und Schiffsanschwimmer wenigstens halbwegs im Zaum zu halten“, sagt der Sprecher der Wasserschutzpolizei. Das Patrouillenboot kommt dabei nur selten zum Einsatz, weil die Schwimmer es schon aus großer Entfernung erkennen. Aber: „Unser Schlauchboot kennen sie noch nicht“, sagt van der Maat. „Und am Rhein-Herne-Kanal sind die Kollegen auch als Fahrradstreife unterwegs.“
Aus polizeilicher Sicht lohnt sich das. Beispiel Dellwig: Drei Stunden Kontrolle brachten 37 Platzverweise und 15 Anzeigen. Die werden regelmäßig fällig, wenn die Beamten Schwimmer stellen, die von Brücken ins Wasser gesprungen sind oder Schiffe angeschwommen haben. Wer ein Schiff entert, macht sich zusätzlich strafbar: wegen Hausfriedensbruchs. Aber auch die Knöllchen, die die Beamten verhängen, schmerzen im Geldbeutel. Eine Ordnungswidrigkeitsanzeige am Kanal, sagt van der Maat, „kostet ab 100 Euro aufwärts“.