Im September 1952 erließ die Bezirksregierung Düsseldorf ein Badeverbot für die Ruhr. Davon ausgenommen waren zunächst die Strandbäder Steele, Haus Scheppen, Werden, Kettwig und Baldeney. 1973 galt das Verbot auch für das letzte der Bäder.
Im September 1952 erließ die Bezirksregierung Düsseldorf ein Badeverbot für die Ruhr. Davon ausgenommen waren zunächst die Strandbäder Steele, Haus Scheppen, Werden, Kettwig und Baldeney. 1973 galt das Verbot auch für das letzte der Bäder.