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Das Jobcenter Essen wird künftig einen Ombudsmann einsetzen. Er soll Langzeitarbeitslosen bei Problemen mit dem Amt helfen. Doch nach den einschlägigen Erfahrungen mit dem Ombudsmann aus Duisburg, legt Essen seinen Streitschlichter an die kurze Leine.

Nach den immer wieder auftauchenden Serviceproblemen des Jobcenters Essen sollen ab Februar die 26.600 Langzeitarbeitslosen einen neutralen Ombudsmann als Ansprechpartner erhalten, um Schwierigkeiten mit der Behörde besser klären zu können.

Das sieht ein bisher unveröffentlichtes Konzeptpapier der Jobcenter-Geschäftsführung vor, das auf Druck von lokalen Sozialpolitikern und des Beirats der Behörde nach monatelangen Diskussionen entstanden ist.

Das Jobcenter ist nach den Hartz-Gesetzen eine Arbeitsgemeinschaft (Arge) der Stadt und der Arbeitsagentur, die für alle Hartz-IV-Empfänger zuständig ist. Bisher hatte die Arge Duisburg bundesweit als erste einen Ombudsmann - mit zwiespältigen Erfahrungen für die Behörde: Der erste Ombudsmann kritisierte fehlerhafte Bescheide, lange Wartezeiten, mangelnde Erreichbarkeit der Berater - und schied am Ende im Streit aus.

Ombudsmann darf Öffentlichkeit nicht einschalten

Nun wird also auch in Essen ein Ombudsmann installiert - erst einmal zur Probe bis November 2010. Dieser soll laut Konzept der Jobcenter-Führung und des -Beirats „eine ungerechte Behandlung von Kunden verhindern“, in dem er „Streitfälle ohne großen bürokratischen Aufwand schlichtet“. Auch Sozialdezernent Peter Renzel unterstützt die Einführung des Ombudsmann - in der Hoffnung, damit werde das Vertrauen in die Arbeit der Behörde gestärkt.

Allerdings werden dem Ombudsmann gleich zum Start Fesseln angelegt: Er soll in der Regel erst tätig werden, wenn das mit drei Angestellten besetzte Kundenbeschwerdemanagement des Jobcenters bereits den Fall bearbeitet hat. Er darf „keine Erläuterung zu Bescheiden“ vornehmen. Regelmäßige Sprechstunden finden nur an zwei Tagen im Monat statt. Und: Die Benutzung einer oft wirksamen Waffe gegen mögliche Behörden-Willkür, die Einschaltung der Öffentlichkeit, wird dem Ombudsmann verboten: „Die Ombudsstelle darf keine eigenständige Presse- und Öffentlichkeitsarbeit betreiben“, ist im Konzept festgeschrieben.

Viele Beschränkungen

Der Ombudsmann darf keine eigenen Entscheidungen zu den Vorgängen fällen oder die amtlichen Bescheide korrigieren - er habe „ausschließlich eine Vermittlerrolle“, betont Jobcenter-Sprecherin Heike Schupetta. Der neue Jobcenter-Leiter Torsten Withake habe der Ombudsmann-Idee bereits zugestimmt. Zuletzt war das Jobcenter in die Kritik geraten, weil neue Langzeitarbeitslose am Jahresende bis zu acht Wochen auf ihr Geld warten mussten.