Ihre Karriere ist vorbei. Eine Beamtin und ein Angestellter des Landessozialgerichtes Essen müssen nach ihrer Verurteilung zu Bewährungsstrafen durch das Landgericht Essen mit der Kündigung rechnen. Sie hatten ihren eigenen Dienstherrn bestohlen.

„Das war eine riesengroße Eselei“, rügte Staatsanwalt Michael Schlothmann. 360 Artikel wie Druckerpatronen, Monitore oder Kopfhörer hatten die 50-Jährige und der 27-Jährige aus dem Keller des Landessozialgerichtes gestohlen und bei ebay versteigert. Etwas über 3600 Euro nahmen sie damit innerhalb eines Jahres bis zum April 2008 ein.

Damals stoppten Ermittlungen der Polizei die lukrative Nebentätigkeit. Ein anderer Justizmitarbeiter hatte die Angebote im Netz gesehen und die Behörde informiert. Schnell schaltete das Landessozialgericht die Staatsanwaltschaft ein.

In erster Instanz hatte der Mitangeklagte noch bestritten. 15 beziehungsweise 14 Monate Haft mit Bewährung hatte Amtsrichter Roland Wissel ihnen im Juni aufgebrummt. Damit wäre auch die Beamtin ihren Job zwingend los. In der Berufung reduzierte die VIII. Strafkammer die Strafe auf zehn Monate Haft mit Bewährung, auch der Angestellte legte ein Geständnis ab. Er ist bereits arbeitslos gemeldet. Aber auch die Beamtin wird nach einem gesonderten Disziplinarverfahren kaum im Job bleiben, prophezeite ihr der Staatsanwalt und erinnerte an Kündigungen in der Privatwirtschaft nach dem Diebstahl eines Brötchens. Verwundert regis­trierte er die Nebentätigkeit der Angeklagten als Beamtenbeisitzerin in der Landesdisziplinarkammer am Verwaltungsgericht Düsseldorf: „Als ich das hörte, fiel mir gar nichts mehr ein.“

Richter Peter Wilfinger stieß im Urteil ins gleiche Horn. Einerseits der finanzielle Gewinn von 3600 Euro, andererseits der Verlust der beruflichen Existenz: „Was Sie vernichtet haben, da guckt man relativ fassungslos.“ Beide hätten einen sicheren Arbeitsplatz gehabt, um den viele Menschen sie beneideten. Mit dem Urteil fanden sich beide ab, verzichteten auf Revision.