Essen. In der Affäre um den Verkauf einer Schrott-Immobilie gerät die Essener Sparkasse stärker unter Druck.
Vorläufige Schlappe für die Sparkasse
Der Termin am Freitag vor Gericht endete mit einer vorläufigen Niederlage für die Essener Sparkasse.
Die 10. Kammer für Handelssachen bewertet den Fall klar, auch wenn ein Urteil noch nicht gesprochen ist. Sparkasse und Insolvenzverwalter hätten den Hinweisen, die es auf Mängel im Beton gab, nachgehen müssen. Dass man einzelne Schriftstücke kennen muss, in denen von Mängeln die Rede ist, setzen die Juristen übrigens als Selbstverständlichkeit voraus – selbst dann, wenn die sich über Jahre hinziehende und komplizierte Entstehungsgeschichte dieses Objekts in 55 Aktenordnern dokumentiert ist. So festigt sich der Vorwurf: Die Verkäufer haben fahrlässig gehandelt – mindestens.
Die Sparkasse hatte angekündigt, mit Argumenten die Vorwürfe entkräften zu können. Das ist ihr gestern nicht gelungen. Wie das die nächsthöhere Instanz sieht, bleibt abzuwarten.
Das Kölner Landgericht kam am Freitag zu der vorläufigen Feststellung, dass der Sparkasse und einem Essener Insolvenzverwalter erhebliche Fehler bei der Veräußerung eines Neubaus in der Weststadt unterlaufen sein müssen. Das Gebäude wird heute als Altenheim benutzt. Im Bau steckten beim Verkauf gravierende Mängel, die erst viel später vom Betreiber aufgespürt wurden. Die statische Sicherheit des Objekts, das von 160 Senioren bewohnt wird, stand zwischenzeitlich in Frage. In tragenden Betonteilen waren verdeckte Löcher entdeckt worden. Mittlerweile wurden sie repariert. Der Käufer fühlt sich von der Sparkasse übers Ohr gehauen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Am 26. Februar wurden Räume der Sparkasse durchsucht, Akten beschlagnahmt.
Dokumente, in denen von Mängeln die Rede ist
Fakt ist: Sparkasse und der mit der Objekt-Vermarktung beauftragte Insolvenzverwalter hatten Dokumente, in denen von Mängeln im Beton die Rede ist. Doch nachgeforscht wurde offenbar nicht, stattdessen fand man im März 2005 einen Käufer, die Kölner „E&P”-Holding.
Überraschend deutliche Worte
Überraschend deutliche Worte fand gestern Kerstin Jung-Walpert, die Vorsitzende Richterin der 10. Kammer für Handelssachen am Kölner Landgericht: „Man hatte offenbar zu starkes Gottvertrauen, dass da schon nichts weiter sein wird”, erklärte sie. „Dabei hätten alle Alarmglocken schrillen müssen.” Die am Verkauf Beteiligten hätten sich die Sache „gelinde gesagt etwas zu einfach gemacht”.
Ob Fahrlässigkeit oder gar betrügerische Absicht im Spiel waren, wird noch zu klären sein – ein abschließendes Urteil in diesem Zivilverfahren wird für Dezember erwartet. Wann die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen beendet und dann ein Strafprozess beginnt, ist derzeit völlig offen.
Enttäuscht, aber weiter zuversichtlich: die Sparkasse
Enttäuscht vom gestrigen Prozesstermin zeigte sich die Sparkasse: „Wir haben den Eindruck, dass unsere Argumente in dieser Instanz nicht gehört werden”, hieß es. Gegebenenfalls will man vor das Oberlandesgericht ziehen.