Essen. .

Der Broelsch-Prozess wird auch im Februar nicht zum Ab­schluss kommen. Am Mittwoch teilte Richter Wolfgang Schmidt fünf neue Termine mit, so dass ein Urteil nicht vor Ende März zu erwarten ist.

Im Broelsch-Prozess ist vor Ende März nicht mit einem Urteil zu rechnen. Die XXI. Strafkammer folgt damit Beweisanträgen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft und lädt neue Zeugen vor. Für den ehemaligen Chefchirurgen des Essener Universitätsklinikums Christoph Broelsch (65) muss das nicht unbedingt etwas Gutes bedeuten. Es geht um den vorgeworfenen Abrechnungsbetrug, dass Broelsch also Operationen als Chefarzt abgerechnet haben soll, bei denen er gar nicht selbst anwesend war. Deshalb hatte die Staatsanwaltschaft Essen schon früher auf Hinweis privater Kran­ken­versicherungen gegen ihn ermittelt, die Verfahren aber eingestellt. Seine Verteidiger hatten beantragt, den Inhalt dieser Einstellung vorzulesen. Broelsch habe sich dadurch berechtigt gefühlt, weiterhin auf seine Art abzurechnen.

Veriwrrung um russischen Patienten

Dem folgt das Gericht, will auf zusätzlichen Antrag der Staatsanwaltschaft aber tiefer ins Detail gehen. Es will Jörg Massenberg, den früheren Verteidiger von Broelsch, und möglicherweise auch Staatsanwältin Angelika Matthiesen hören. Fraglich, ob diese bestätigen, Broelsch ausdrücklich zu seiner Abrechnungspraxis ermutigt zu haben. Oder ob die damaligen Verfahren doch nur nach dem Motto „im Zweifel für den Beschuldigten“ eingestellt wurden.

Verwirrung gibt es um einen russischen Patienten, einen Professor T., von dem Broelsch kürzlich ein für ihn positives Fax vorlegte. Das Gericht fragte nach der Herkunft des in deutscher und russischer Sprache verfassten Schreibens. Broelsch und seine Verteidiger sprachen von einem Mittelsmann, der es besorgt habe. Als klar wurde, dass der russische Patient weder der deutschen noch der englischen Sprache mächtig ist, meldete sich Staatsanwalt Christian Bolik. Wie dann die von Broelsch behauptete Nachbehandlung des Patienten in Russland möglich war? Broelsch antwortete, das habe er nie be­hauptet. Er sei auf Einladung der dortigen Uni in Russland gewesen. Eine Nachbehandlung habe es nie gegeben. Laut Bolik wurden 1137 Euro Reisekosten aber unter „Nachbehandlung“ verbucht. Es ist nicht leicht, den gesamten Prozessstoff im Kopf zu behalten.