Essen. In Essen gibt es neun offizielle Grillzonen und merkwürdige Sonderregelungen. Ob es nach den Exzessen am 1. Mai dabei bleibt, wird sich zeigen.

Überlaufende Grillzonen, überfüllte Abfalleimer, Essensreste, benutztes Einweggeschirr, leere Flaschen und Glasscherben - das waren auch am sonnigen und warmen Maifeiertag wieder die negativen Begleiterscheinungen in vielen öffentlichen Grünanlagen. Seit dem Jahr 2020 versucht die Stadt Essen diesem Treiben mit der Ausweisung von Grillzonen Herr zu werden. Die bisher gemachten Erfahrungen seien meist positiv, heißt es im Rathaus - trotz Exzessen wie am 1. Mai.

Was als Pilotprojekt mit zwei Grillzonen im Stadtgarten und im Nordpark begann, wurde zu einer dauerhaften Einrichtung. Die Stadt hat mittlerweile Grillzonen in sieben von neun Stadtbezirken durchgesetzt, und das auch gegen viele Bedenken der Stadtteilpolitiker in den Bezirksvertretungen.

Elsa-Brandström-Park in Bergerhausen kam zuletzt neu hinzu

Insgesamt gibt es neun Standorte. Diese sind: Stadtgarten und Nordpark (Stadtbezirk 1), Elsa Brandström-Park in Bergerhausen (Stadtbezirk 2), Gervinuspark in Frohnhausen (Stadtbezirk 3), Parkanlage Residenzaue am Schloss Borbeck (Stadtbezirk 4), Kaiser-Wilhelm-Park in Altenessen (Stadtbezirk 5), Volksgarten Kray, Grünanlage Henglerstraße im Hörsterfeld (Stadtbezirk 7) und Im Löwental in Werden (Stadtbezirk 9).

Zuletzt war der Elsa-Brandström-Park hinzugegekommen, der in der jüngsten Sitzung der Bezirksvertretung II nach emotionaler Diskussion mit Mehrheit beschlossen wurde. Unter anderem hatten sich Bewohner eines Altenheims in der Nähe gegen die Grill-Erlaubnis ausgesprochen aus Sorge, dass sie wegen des Rauchs und der allgemeinen Verschmutzung Einbußen ihrer Lebensqualität erleiden.

In Essen-Borbeck ist die Bezirksvertretung mit der Grillzone nicht glücklich

Auch mobile Toiletten gehören zu einer Grillzone, hier in der Residenzaue in Borbeck. Schöner werden die Parks dadurch nicht.
Auch mobile Toiletten gehören zu einer Grillzone, hier in der Residenzaue in Borbeck. Schöner werden die Parks dadurch nicht. © FUNKE Foto Services | André Hirtz

Auch in der Bezirksvertretung Borbeck hätte man gerne eine Alternative zur Residenzaue beschlossen, die als Teil des Borbecker Schloss-Komplexes gartenhistorisch von besonderen Wert ist. Die Politiker regten deshalb eine Grillzone am Rande des Schlossparks an, auf einer Freifläche neben der Jugendverkehrsschule an der Frintroper Straße. Laut Stadtverwaltung ist dies aber nicht möglich, da der nach dem Landesforstgesetz vorgeschriebene Mindestabstand zum Wald von 100 Metern nicht eingehalten werden kann.

Die Grillzone auf dem Haumannplatz am Polizeipräsidium wurde nach massiven Anwohnerbeschwerden auf Betreiben der zuständigen Bezirksvertretung wieder abgeräumt. Müll werde nicht in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt. Toiletten seien nicht genutzt, die Notdurft im Gebüsch verrichtet worden. Halbleere Glasflaschen mit Alkohol seien achtlos weggeworfen, auf einem nahegelegenen Spielplatz seien Joints gefunden worden, so lauteten die Vorwürfe. Dafür ist nun der Elsa-Brandström-Park Grillzone. Allerdings ist das nur eine Übergangslösung, denn das Gelände soll in zwei Jahren bebaut werden.

Im Werdener Löwental hatte sich die zuständige Bezirksvertretung zähneknirschend mit der dortigen Grillzone arrangiert, doch könnte sich dies nach den chaotischen Erfahrungen am 1. Mai womöglich ändern. Der Platz war total überlaufen mit Grill-Freunden, insgesamt sollen bis zu 1500 Menschen auf dem Gelände des früheren Ruhr-Freibades Werden gewesen sein, es soll kaum noch ein Durchkommen gegeben haben.

Im Stadtbezirk 6 hat sich die Stadtteilpolitik der Einrichtung einer Grill-Zone verweigert

Im Stadtbezirk 6 (Katernberg, Schonnebeck, Stoppenberg) lehnt die Bezirksvertretung die Einrichtung von Grillzonen mit Rücksicht auf Anwohnerinteressen ab. Das Grillen auf öffentlichen Grünflächen ist damit theoretisch im gesamten Stadtbezirk erlaubt. Grundlage: Die Regelung auf Stadtebene besagt, dass es kein Verbot geben soll, und wenn die Stadtteilpolitik in einer BV sich komplett verweigert, gilt dann eben: Feuer frei!

Anders ist die Lage im Stadtbezirk 8 (Kupferdreh, Burgaltendorf, Überruhr), wo es ebenfalls keine Grillzone gibt. Dort konnte aber die Stadtverwaltung keine Fläche ausfindig machen, die sich eignen würde. Damit bleibt das Grillen auf öffentlichem Grün auf der gesamten Ruhrhalbinsel verboten.

Ausgwiesene Grillzonen

Stadtbezirk I: Stadtgarten und Nordpark

Stadtbezirk II: Elsa-Brandström-Park

Stadtbezirk III: Gervinuspark

Stadtbezirk IV: Residenzaue

Stadtbezirk V: Kaiser-Wilhelm-Park

Stadtbezirk VI: Keine Grillzone erwünscht

Stadtbezirk VII: Volksgarten Kray, Grünanlage Henglerstraße, Hörsterfeld

Stadtbezirk VIII: Keine Grillzone möglich

Stadtbezirk IX: Grünanlage im ehemaligen Freibad Werden, Löwental

Statt einheitlicher Lösung gibt es einen Flickenteppich

Statt einer einheitlichen Lösung für das gesamte Stadtgebiet, welches der Rat angestrebt hat, gibt es in Essen also einen Flickenteppich. Grundsätzlich gilt im öffentlichen Raum ein allgemeines Grillverbot. Gestattet ist das Grillen nur innerhalb der ausgewiesenen Grillzonen. Wo eine Grillzone entstehen soll, muss die Verwaltung ddies allerdings mit der jeweils zuständigen Bezirksvertretung abstimmen. Auch das hatte der Rat der Stadt beschlossen.

Schilder weisen auf die jeweilige Grillzone hin. Streifen des Kommunalen Ordnungsdienst und der städtischen Servicegesellschaft RGE kontrollieren, ob die geltenden Regeln auch eingehalten werden. Verstöße werden mit Geldstrafen geahndet. Insgesamt 52 Mal wurden nach Angaben der Verwaltung zwischen April und Oktober vergangenen Jahres Buß- und Verwarngelder verhängt, mit Abstand die meisten davon im Bereich der Grillzone im Werdener Löwental. Dort waren es allein 24 Verfahren, weitere sechs wurden eingestellt.

Das Grillen auf wenige Flächen zu begrenzen, hat sich laut Stadt Essen bewährt

Für die Beseitigung von Abfällen und für die Reinigung der Grillzonen wendet die Stadt pro Saison 370.000 Euro auf. Der Betrieb der Toiletten kostet die Stadt weitere 145.000 Euro. Kosten in Höhe von 531.000 fallen durch die Kontrollen an. Nach Einschätzung der Verwaltung ist das Geld gut angelegt.

Das Grillen auf einige wenige, aber gut ausgestattete Flächen im Stadtgebiet zu reduzieren, habe sich als sinnvoll erwiesen, hieß es bislang. In den öffentlichen Parkanlagen komme es seltener zu Konflikten, Bürgerinnen und Bürger stünde mehr Platz für andere Freizeitaktivitäten zur Verfügung. Auch fände sich in den Grünanlagen weniger Müll. Ob das nach den Exzessen am 1. Mai immer noch gilt, wird man sehen

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