Essen. Hinter verschlossenen Türen diskutierte die Politik das Vorgehen zum laufenden Investoren-Wettbewerb – und schindete erstmal Zeit.

Freigeben zum Abriss oder doch auf einen Erhalt des Gebäudes setzen? Wer auf eine klare Ansage der Essener Politik für die Kunstwerkerschule in Bergerhausen gehofft hatte, der wurde am Donnerstag (18.1.) enttäuscht, und das gleich in doppelter Hinsicht.

Denn erstens mochte eine deutliche Mehrheit im Planungsausschuss des Rates die Zukunft der markanten Immobilie lieber nicht in öffentlicher Sitzung behandeln – obwohl selbst die Planungsverwaltung keine überzeugenden Gründe für eine vertrauliche Behandlung des Themas vorbringen konnte. Und zweitens ist das Urteil, wenn schon nicht aufgehoben, so doch aufgeschoben: Erst in der bevorstehenden Ratssitzung am 31. Januar soll sich klären, wie es beim Verkauf des maroden, vom „echten Hausschwamm“ befallenen Gebäudes weitergeht.

Es reichte dennoch für eine mehr als einstündige hitzige Debatte hinter verschlossenen Türen, für juristische Drohungen und manches Kopfschütteln. Einigen Beteiligten schwant inzwischen, dass die Stadtverwaltung mit ihrem Plan, die Auswahl-Kriterien für den Investor zu ändern und den Abriss zu bevorzugen, weniger einem bestimmten Bewerber das Feld bereiten wollte.

Vielmehr, so scheint es, hat sie Manschetten davor, im Falle eines Falles dem Risiko einer Haftung ausgesetzt zu werden, wenn nämlich ein Geldgeber die Immobilie mit dem Ziel kauft, sie zu erhalten – und sich dann doch gezwungen sieht, sie als allzu baufällig abzureißen.

Die Argumentationshilfe kam frei Haus von einer Berliner Rechtsanwaltskanzlei

Kurioserweise bekamen Stadt und Politik am Rande der Sitzung in dieser Frage kompetente Argumentationshilfe von einem der Kauf-Interessenten an die Hand: Die Aktion Mensch, die bereits rund 140.000 Euro in das Verfahren steckte, hatte sich von der Berliner Kanzlei CLP Rechtsanwälte in einer gutachterlichen Stellungnahme bestätigen lassen: Die Stadt Essen könnte, Schwamm hin, Schwamm her, ohne weiteres das Investoren-Verfahren zu Ende führen, ohne ein Haftungsrisiko einzugehen, weil ja alle Beteiligten vor dem Abschluss des Verfahrens von dem Befall erfahren haben.

Kritisch würde es dagegen womöglich, wenn die Stadt die Bewertungs-Kriterien ohne Not ändert und den (Teil-)Abriss zur Bedingung macht. Dies hatte nicht einmal der Düsseldorfer Bausachverständige Thomas Grünewald in seinem Gutachten gefordert, sondern stattdessen „nur“ eine Sanierung ins Spiel gebracht. Deren Kosten schätzte die Stadtverwaltung am Donnerstag grob auf gut und gerne 400.000 bis 500.000 Euro.

Tiefere Erkenntnisse könnten weitere zerstörerische Untersuchungen ergeben – und jene Besichtigung mit Fachleuten, die die Aktion Mensch bereits mehrfach vergeblich eingefordert hatte. In der Ausschuss-Sitzung hieß es nun, dies könne man selbstredend allen Bewerben ermöglichen.

Also doch.