Essen-Stadtwald. Im Frühjahr könnte es eine Erhaltungssatzung für die Essener Eyhof-Siedlung geben. Bürger können noch bis zum Jahresende Vorschläge machen.
- Der Kampf um den Erhalt der 100 Jahre alten Gebäude in der Eyhof-Siedlung geht weiter.
- Derzeit für ein Gutachten zur Architektur erstellt.
- Informationsveranstaltung war gut besucht.
Der Kampf um den Erhalt der rund 100 Jahre alten Häuser an der Angerstraße und um das symmetrische Ensemble Eyhof-Siedlung in Essen-Stadtwald geht weiter. Die Gebäude im Anschluss an das markante Torbogenhaus sollen für Neubauten weichen. Die Gegner dieser Pläne hoffen auf eine Erhaltungssatzung, die das Vorhaben der Wohnungsgenossenschaft zumindest erschweren würde. Eine solche Satzung könnte bald kommen.
Über den Stand der Dinge wurden die Bürgerinnen und Bürger jetzt informiert. Die Stadt hatte gemeinsam mit dem Bochumer Büro „Stadtguut“, das derzeit ein Gutachten über die Siedlung erstellt, zur Infoveranstaltung eingeladen. Das Büro ist in den Bereichen Städtebau und Stadtentwicklung, städtebauliche Denkmalpflege und Stadtgestaltung, Stadterneuerung und in der Stadtforschung tätig.
Die Mitarbeiter erstellen seit vier Monaten das Gutachten zur Essener Eyhof-Siedlung
Seit vier Monaten sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Gutachten beschäftigt und kümmern sich dabei um die Architektur der Siedlung. Sie wurde in den 1920er Jahren von Josef Rings entworfen und sollte vor allem dem mittleren Beamtentum preiswerten Wohnraum sichern.
Bei der Infoveranstaltung im Saal der evangelischen Gemeinde Rellinghausen konnten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an kleinen Workshops mit den Aspekten Städtebau, Freiraum, Architektur und Perspektiven beteiligen. Vorher begleiteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von „Stadtguut“ Interessierte in drei Gruppen auf Rundgängen durch die Siedlung, erläuterten die Struktur des Ensembles, Sichtachsen, Ornamentik, Farb- und Formgebung sowie weitere architektonische Besonderheiten der Häuser. Durch eine Erhaltungssatzung könnten die städtebaulichen Strukturen und das einheitliche Gesamtbild geschützt werden, obwohl kein Denkmalschutz besteht.
Eine solche Satzung hätte aber nicht nur für die GE-WO Osterfelder Wohnungsgenossenschaft, der die Häuser an der Angerstraße gehören, sondern auch für private Hauseigentümer Folgen. Bauliche Veränderungen an den 155 Gebäuden mit 231 Wohnungen wären dann nämlich genehmigungspflichtig.
Für Ärger bei den Bürgern sorgte die Teilnahme eines Vertreters der GE-WO Osterfelder Wohnungsgenossenschaft an der Veranstaltung. Dieser habe sich trotz Nachfrage von Bürgern erst nicht zu erkennen gegeben. Erst später räumte er ein, die Stimmung bei der Veranstaltung an das Unternehmen weiterzugeben.
Unbefriedigt zeigten sich einige Teilnehmerinnen, die erwartet hatten, dass es in der Diskussion auch um den Protest der Anwohner gegen den geplanten Abriss der Häuser gehen würde, gegen den sie eine Online-Petition gestartet hatten. „Das ist heute nicht unser Thema“, machte Yasemin Utku von „Stadtguut“ deutlich.
Es gehe an diesem Nachmittag darum, festzuhalten, inwieweit die Bürger den Zielen einer möglichen Erhaltungssatzung zustimmten und was sie sich für die Zukunft wünschten. „Eine Erhaltungssatzung ist ein Schutzinstrument, das der Siedlung durchaus helfen kann“, betonte Yasemin Utku, die klarstellte, dass das Gutachten unter städtebaulichen Fragestellungen und nicht unter Aspekten des sozialen Milieus erstellt werde.
Seitens der Bürger gab es durchaus kreative Ideen, wie eine gemeinsame Energieversorgungseinheit oder eine zentrale Tiefgarage unter dem Grünhof, wo sich eine alte Bunkeranlage befindet. „Damit könnte man die engen Straßen der Siedlung autofrei bekommen“, so ein Vorschlag. Andere wiederum lehnten Tiefgaragen, wie sie die GE-WO Osterfelder Wohnungsgenossenschaft für ihr Neubauprojekt plant, ab.
Auch der Vorschlag, große Bäume durch kleine zu ersetzen, um die ursprünglich vorgesehenen und heute zugewachsenen Sichtachsen wiederherzustellen, fand nicht bei allen Zustimmung. Zu den Wünschen gehörte auch, Solaranlagen an nicht unmittelbar einsehbaren Stellen sowie energetische Sanierung zu erlauben.
Bürger können bis zum Jahresende noch weitere Vorschläge einreichen
Anregungen der Bürger will das Stadtplanungsamt noch bis Ende des Jahres per E-Mail entgegennehmen. Diese könnten dann noch in das Gutachten eingearbeitet werden. Das soll spätestens im Februar vorliegen, betonte Ronald Graf, Leiter des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung. Man werde dann eine Vorlage für die politischen Gremien und einen Vorschlag für eine Erhaltungssatzung bis Ende des ersten oder Anfang des zweiten Quartals 2023 erarbeiten und auf den Weg bringen. Dabei wolle man sich zeitlich dem 31. März annähern. „An diesem Termin läuft die Veränderungssperre für die Eyhof-Siedlung aus und kann auch nicht verlängert werden“, so Graf.
„Ich weiß, dass Sie Sorge haben, dass die zur Diskussion stehenden Häuser an der Angerstraße nach dem 31. März ganz schnell fallen könnten. Aber das passiert nicht von heute auf morgen“, versicherte Graf den skeptischen Bürgern. Entsprechende Anträge bräuchten Zeit bis zur Genehmigung. Er gehe davon aus, dass bis dahin eine Erhaltungssatzung beschlossen sein könnte.