Essen. Der vermeintlich allzu laxe Umgang der Partei mit Steuergeldern war den Ermittlern nicht problematisch genug, sie kassierte die Ermittlungen ein.
Viel Geld für einen „Schwurbelsender“ im Internet und unter anderem 150 verschenkte Flaschen Wein: Selbst Parteimitgliedern aus den eigenen Reihen kam doch arg verschwenderisch vor, was die AfD-Fraktion im Ruhrparlament da aus ihrer Fraktionskasse finanzierte. Und als der Regionalverband Ruhr (RVR) im März ebenfalls von der Sache Wind bekam, erstattete er kurzerhand Strafanzeige. Viereinhalb Monate später aber erweist sich jetzt: Ermittelt wird nicht weiter.
„Bei einer abschließenden rechtlichen Bewertung hat sich die Verwendung der Fraktionsgelder als nicht strafrechtlich relevant erwiesen“, so formulierte Oberstaatsanwältin Anette Milk am Mittwoch auf Anfrage dieser Zeitung die erfolgte Einstellung des Verfahrens nach Paragraf 170 der Strafprozessordnung. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft begründete dies mit Verweis darauf, dass „nicht jede ,unsachgemäße’ (hier: kommunalrechtlich wohl unzulässige) Mittelverwendung zu einer strafbaren Pflichtverletzung als Untreue führt“.
Den Ermittlern fehlen „klare, evidente und schwerwiegende Pflichtverletzungen“
Diesem Vorwurf hatte sich AfD-Fraktionschef Wolfgang Seitz ausgesetzt gesehen, der selbst von Teilen der Fraktion in Briefen, etwa an den Landesvorstand der Partei, massiv angegangen wurde. Wie Milk betonte, bedürfte es für eine solche Anschuldigung aber „klare, evidente und schwerwiegende Pflichtverletzungen“, so wie eine entsprechende Leitentscheidung des Bundesgerichtshofes dies nahelege.
Alles nicht schlimm genug also. Konsequenzen hat der vermeintlich allzu laxe Umgang mit Steuergeldern allein für die „Alternative für Deutschland“: Die Fraktion im Ruhrparlament entzweite sich und tritt nun getrennt auf.