Essen. Der Ärger vieler Essener über verspätete oder gestrichene Flüge beschäftigt die Verbraucherzentrale gerade stark. Was die Experten raten.

Flüge verspätet, verschoben oder ganz gestrichen: Das Chaos an den Flughäfen mitten in der Ferienzeit verunsichert nicht nur viele Urlauber. Viele wissen auch gar nicht, welche Rechte sie in einem solchen Fall haben. „Uns erreichen momentan jeden Tag mehrere Anfragen von Betroffenen“, sagt die Leiterin der Verbraucherzentrale in Essen, Manuela Duda. Sie rechnet damit, dass die große Welle aber erst noch kommen wird. Dann nämlich, wenn die meisten von ihrer Reise zurückgekehrt sind.

Auch Manuela H. aus Essen hat sich dieser Tage an die Beratungsstelle in der Hollestraße 1 gewandt. Schon im Herbst 2021 hatte sie einen Kurztrip pauschal mit Flug und Hotel nach Warschau im Internet gebucht. An diesem Donnerstag sollte die Reise in die polnische Hauptstadt gemeinsam mit ihrem Mann starten, am Sonntag sollte es im Flieger zurückgehen.

Nach gestrichenem Flug: Essenerin fährt nun mit Auto nach Polen

„Nach all den Nachrichten über verspätete Flüge habe ich am vergangenen Sonntag auf der Flughafenseite recherchiert“, erzählt Manuela H. Ihr ungutes Gefühl sollte sich bewahrheiten: Den gebuchten Flug von Düsseldorf nach Krakau am Donnerstag gab es dort gar nicht, auch nicht auf der Seite der Airline. Als sie eiligst ihren Reiseveranstalter darauf hinwies, bot er ihr an, einen Tag später zu fliegen. „Angesichts der ohnehin kurzen Reise kam das für uns aber nicht in Frage“, sagt sie. Auch Manuela Duda von der Verbraucherzentrale spricht in diesem Fall von einem „erheblichen Reisemangel“.

Warum Arbeitslose keine rasche Lösung für den Flughafen sindManuela H. hat ihrem Reiseveranstalter mittlerweile mitgeteilt, dass sie von der Reise zurücktritt und sie hat auch Schadensersatz angedroht. Mit Hilfe der Verbraucherzentrale will sie nun versuchen, dass ihr nicht nur die Kosten für die Reise erstattet, sondern auch noch die Mehrkosten ersetzt werden. Am Mittwoch machten sich die Eheleute per Auto auf den Weg nach Polen. Vor ihnen lagen fast zehn Stunden Fahrt.

Airlines zahlen Erstattungen und Entschädigungen meist schleppend

Manuela Duda bekommt dieser Tage vieler Geschichten enttäuschter Urlauber zu hören. Wie der Fall einer Familie, deren Flug nach Mexiko schon dreimal verschoben wurde und jetzt zum Teil außerhalb der Ferien liegt. „Für die Familie ist damit nicht nur der Urlaub weg. Sondern sie warten jetzt auch darauf, dass ihnen die Fluggesellschaft 3000 Euro zurückerstattet“, sagt sie.

Obwohl den Reisenden eine Erstattung binnen sieben Tagen zusteht, ist die Erfahrung der Verbraucherzentrale meist eine andere. Auch bei den Ausgleichszahlungen, die Flugreisenden zustehen, wenn beispielsweise der Flug ersatzlos gestrichen wurde, beeilen sich die Airlines nicht gerade mit der Zahlung. Auch diese müssten eigentlich innerhalb von sieben Tagen geleistet werden. Je nach Flugdistanz stehen Passagieren zwischen 250 und 600 Euro zu. Häufig jedoch bleibe den Betroffenen nichts anderes übrig, sich an die jeweils zuständige Schlichtungsstelle zu wenden.

Chaos am Flughafen - das sind die VerantwortlichenWelche Fluggastrechte der Kunde hat, hängt stark vom jeweiligen Fall ab. Wie groß ist die Verspätung? Bei gestrichenen Flügen: Wann hat die Airline informiert und hat sie einen Ersatzflug angeboten? Ist dieser zumutbar? Was passiert mit möglichen Folgekosten für Verpflegung oder sogar Unterbringung?

Verbraucherzentrale wirbt für ihre „Flugärger“-App

Kontakt zur Verbraucherzentrale Essen

Die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale ist in der Hollestraße 1 im Haus der Technik zu finden.

Per Telefon ist sie unter 0201 649574-01 zu erreichen. Mails können an essen@verbraucherzentrale.nrw geschickt werden.

Im Internet ist sie https://www.verbraucherzentrale.nrw/beratungsstellen/essen

Öffnungs- und Beratungszeiten: Mo: 9 - 13 + 14 - 17 Uhr; Di: geschlossen; Mi: 9 - 13 + 14 - 17 Uhr; Do: 10 - 13 + 14 - 19 Uhr, Fr: 9 - 14 Uhr

Manuela Duda verweist Betroffene auf die ausführlichen Informationen, die die Verbraucherzentrale NRW dazu auf ihrer Internetseite veröffentlicht hat. Sehr hilfreich kann auch die App „Flugärger“ sein, die schnell und einfach ausweist, welche Ansprüche sie in ihrem Fall haben. Diese können über die App auch gleich geltend gemacht werden. Mit ihrem Flugärger können sich Bürger und Bürgerinnen aber auch an die Beratungsstelle in der Hollestraße wenden. Die Erstberatung ist kostenlos, eine individuelle Beratung kostet 20 Euro.

Manuela Duda appelliert dabei an die Reisenden: Wessen Flug verspätet oder gar annulliert wurde, sollte so viel wie möglich dokumentieren. Immerhin hat man drei Jahre Zeit, seine Rechte einzufordern.